Etterschlag:Zu hoch geladen

Amtsgericht verurteilt Lkw-Fahrer, dessen Lastzug die Decke des Etterschlager Tunnels beschädigt hat, zu einer Geldstrafe

Von Christian Deussing, Etterschlag

Mit seinem Sattelzug und einer etwas zu hoch aufgeladener Zugmaschine ist ein 57-jähriger Lkw-Fahrer vor eineinhalb Jahren durch den Etterschlager Tunnel gefahren und war an der Decke entlang geschrammt. Es entstand ein Schaden von etwa 20 000 Euro, Beleuchtungen und Brandkabel waren aus der Decke herausgerissen worden. Nach dem Vorfall hielten der Kraftfahrer und seine Begleiter zwar hinter dem Tunnel an und fuhren dann aber weiter, bis eine Polizeistreife den Tieflader bei Germering stoppte. Der Mann erhielt wegen Unfallflucht einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu 40 Euro, den er nicht hinnehmen will. Im Prozess am Dienstag vor dem Amtsgericht Starnberg stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab, sein Verteidiger verlangte einen Freispruch.

Der Lkw-Fahrer betonte, außer einem herunterhängenden Kabel im Tunnel nichts bemerkt zu haben. Es sei auch niemand nach dem Tunnel auf das Dach seines Sattelzugs gestiegen, um nach einem möglichen Schaden zu sehen. Dagegen berichtete ein damals nachfolgender Lkw-Fahrer von einem "Mann oben auf der Zugmaschine". Der Zeuge gab in der Verhandlung an, dass er den Kollegen darauf angesprochen habe, dass dessen Sattelzug mit Aufbau "zu hoch" sei. Eine Autofahrerin hatte den Sattelzug-Fahrer gefragt, ob etwas verloren habe? Ihr Auto wurde durch herumwirbelnde Kabelmasse erheblich beschädigt. "Als ich zum Wagen zurückging, um meine Kinder zu beruhigen und die Warnweste zu holen, fuhr der Lkw plötzlich weg", erzählte die Frau im Gericht.

Auch andere Autofahrer hatten seinerzeit die Schäden und heruntergefallene Verkleidungen im Tunnel bemerkt und die Polizei alarmiert. Diese stellte fest, dass der Sattelzug um 15 Zentimeter für den Tunnel zu hoch gewesen ist. Ein Gutachter hatte zudem Schleifspuren an der Tunneldecke fotografiert, die eindeutig dem geladenen Sattelzug zuzuordnen sind. Der Oberstaatsanwalt hielt die Erkenntnisse für "eindeutig und plausibel", ebenso die Aussagen der Zeugen. Der Ankläger forderte mit 120 Tagesätzen zu 65 Euro mit einer zwölfmonatigen Führerscheinsperre jetzt ein höheres Strafmaß. Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu 90 Tagessätzen à 65 Euro und verhängte ein Fahrverbot von neun Monaten.

Der Verteidige sprach von einer "fehlerhaften Spurenermittlung". Zudem habe sein Mandant sich nichts vorzuwerfen. Der Anwalt kündigte an, deshalb in Berufung zu gehen.

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