Dießen:Widerwillige Zustimmung

Dießen kann drei, große Neubauten auf dem Gattinger Keller nicht verhindern - fordert aber künftig mehr Stellplätze

Von Armin Greune, Dießen

Nur widerwillig hat der Dießener Bauausschuss im zweiten Anlauf dem umstrittenen Bau eines Dreispänners auf dem Areal der früheren Gaststätte "Gattinger Keller" zugestimmt. Auf dem 2500 Quadratmeter großen Grundstück in der Rotter Straße sollen zehn Wohneinheiten in Doppel- und Reihenhäusern untergebracht werden. Nachdem das Landratsamt den Bau eines der Dreispänner einstellen ließ, weil erheblich vom genehmigten Plan abgewichen worden war, hatte der Ausschuss im Mai sein Einvernehmen verweigert. Die Kommunalpolitiker fanden, dass der Bau mit seiner um 20 Quadratmeter vergrößerten Grundfläche und der neuen Höhe nicht mehr zur Umgebungsbebauung passe. Außerdem wurden die 15 geplanten Stellplätze als nicht ausreichend angesehen und die Übernahme der gesetzlichen Abstandsflächen auf dem angrenzenden Dießener Bauhof abgelehnt.

Hinsichtlich der Abstandsflächen hatte sich die Baufirma allerdings zu ihren Ungunsten geirrt, wie das Landratsamt nun mitgeteilt hat. Und auch die Ausmaße des Gebäudes fügten sich nach Auffassung der Behörde in die Nachbarschaft ein, weshalb sie um erneute, positive Beschlussfassung über den Tekturantrag bat - sonst müsste das Landratsamt die Zustimmung der Gemeinde ersetzen. In der jüngsten Sitzung wurde freilich abermals deutlich, dass die Ausschussmitglieder dem Vorhaben keine Sympathien entgegenbringen. Petra Sander (Grüne) wies darauf hin, dass die Gemeinde ja schon in der selben Straße erfolgreich gegen einen Vierspänner geklagt habe, den das Landratsamt über die Dießener hinweg genehmigt hatte. Einem Dreispänner jedoch könne man juristisch wenig entgegensetzen, meinte Bürgermeister Herbert Kirsch (Dießener Wähler): "Eine Klage kann ich da nicht empfehlen."

Allerdings will er das Schreiben des Landratsamtes zum Anlass nehmen, für Dießen eine Stellplatzverordnung erarbeiten zu lassen. Der derzeit angewandte Schlüssel von 1,5 Stellplätzen pro neu gebauter Wohneinheit sei "lebensfremd", fand Kirsch: Die Rathausverwaltung soll nun eine praxisnähere Regelung entwerfen, die der Gemeinderat noch heuer als Satzung erlassen könne. Für oder gegen die künftigen Häuser in der Rotter Straße kommt die Verordnung jedoch zu spät, sodass sich bis auf Sander die übrigen neun Gemeinderäte mit dem Vorhaben einverstanden erklärten.

Beim Neubau auf dem Grund der vormaligen Gaststätte war erst eine ganz andere Lösung vorgesehen gewesen, um die Autos der Bewohner unterzubringen: Nach dem ursprünglichen Wunsch der Eigentümer sollten dort Mehrfamilienhäuser auf einer Tiefgarage entstehen. Dies scheiterte jedoch am Veto des Denkmalschutzes, der die unterirdischen Teile des Lokals als erhaltenswert einstufte: Die aus dem Jahr 1831 stammende Kelleranlage aus Tuffsteinmauer mit Tonnengewölben ist nun in die Denkmalliste eingetragen. Im Herbst 2012 hatte der Bauwerber noch beantragt, 21 Wohnungen unterzubringen.

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