Dießen:Richterspruch zur Wolfsgasse

Dießen: Wolfsgasse

Das Areal befindet sich am unteren Ende der Wolfsgasse, am Winkelsteg.

(Foto: Nila Thiel)

In Dießen ziehen Anwohner einer Straße vor Gericht, weil der Gemeinderat ein Bürgerbegehren abgelehnt hatte.

Von Christian Deussing, Dießen

Der Streit um den geplanten Ausbau der Wolfsgasse in Dießen geht weiter. An diesem Mittwoch wird das Verwaltungsgericht München voraussichtlich darüber entscheiden, ob die Marktgemeinde am Westufer des Ammersees das Bürgerbegehren der "Interessengemeinschaft Wolfsgasse" im vorigen Jahr zu Recht oder Unrecht abgelehnt hat.

Mit 922 Unterschriften - also weit mehr als das notwendige Quorum - wollte die Initiative über einen Bürgerentscheid den Ausbau der Wolfsgasse verhindern. Die Begründung der Anlieger: Das Vorhaben würde auf "unangemessene Weise den dörflichen Charakter" des 270 Meter langen Weges zerstören.

Doch der Gemeinderat lehnte das Bürgerbegehren einstimmig als "unzulässig" ab und hielt an den eigenen Ausbauplänen fest, um die Wolfsgasse frost-und verkehrssicher zu machen. Bei dieser "Ersterschließung" müssten die Anlieger teilweise Zehntausende Euro zahlen.

Heftig entzündet hatte sich der Disput auch deshalb, weil Dießens Bürgermeister Herbert Kirsch als "Nutznießer" der Zufahrt über die Wolfsgasse nicht zur Kasse gebeten wird. Sein Haus befindet sich nämlich am unteren Ende der Wolfsgasse - am Winkelsteg - im Außenbereich.

Allerdings wird es im Prozess vor allem darum gehen, ob der Bürgerwille und alternative Pläne zur Sanierung des Sträßchen ignoriert worden sind. Die Initiative hatte im Bürgerbegehren gefragt: "Sind Sie dafür, dass der Ausbau (Erschließung) der Wolfsgasse gestoppt und alle dazu bestehen Beschlüsse aufgehoben werden?"

Begründet wird die Frage unter anderem damit, dass die Gemeinde bei ihren Plänen nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehe. Das Projekt würde so ausgelegt, als ob etwa 70 Autos pro Stunde auf der Anwohnerstraße statt "höchstens fünf Fahrzeuge" unterwegs seien.

Die Anwohner fordern, die Pläne noch einmal zu bedenken

Laut Interessengemeinschaft müssten auch nicht Granitsteine eingefasst, "unnötige Ausweichstellen und Breiten" geschaffen werden. Deshalb fordern die Anlieger die Kommunalpolitiker auf, die Ausbaupläne nochmals zu überdenken, ökologisch orientiert zu handeln und den dörflichen Charakter der Straße in dem Ortsteil St.Georgen zu erhalten.

Das Rathaus hatte das Bürgerbegehren unter anderem auch deshalb abgelehnt, weil es für Alternativen gar keinen Spielraum gebe. Zudem ist aus Sicht der Verwaltung die Frage nach dem Ausbaustopp unklar - denn es würde nicht zwischen Straßen- und Wasserleitungsbau unterschieden. Doch das muss jetzt das Gericht klären.

In dem Verfahren kann die Initiative zumindest auf das Landratsamt Landsberg verweisen, das anders als die Gemeinde Dießen das Bürgerbegehren für "zulässig" hält. Es gebe zudem auch den Weg eines Kompromisses. Diese Lösung streben die Anwohner offenkundig an.

Der Initiative geht es nicht nur um Kosten und Gestaltung der Straße, sondern auch um einen anderen Politikstil. Gemeint ist, dass "nicht über die Köpfe der betroffenen Bürger entschieden" wird. Nach Ansicht der IG Wolfsgasse ist das hier aber besonders deutlich geworden und in Dießen sicher "kein Einzelfall".

Das hätten viele Einwohner erkannt. Auch deshalb hoffen nun die Initiatoren, mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht in München durchzudringen.

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