Dießen:Reine Auslegung

Dießen: Wolfsgasse

Der Streit um die Wolfsgasse in Dießen ist noch nicht ausgestanden.

(Foto: Nila Thiel)

Landratsamt Landsberg: Schmale Wolfsgasse ist möglich

Von Peter Bierl, Dießen

Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Landsberg erachtet den Bürgerentscheid zur Wolfsgasse entgegen der Haltung des Dießener Gemeinderats als zulässig. Damit stellt sich die Kreisbehörde gegen die Marktgemeinde und ihr politisches Gremium.

Allerdings ist man im Landratsamt der Auffassung, dass eine Spritzdecke, wie sie die Anwohner favorisieren, nicht ausreichen dürfte. Die Fahrbahnbreiten hätten sich nach dem Begegnungsverkehr zu richten. "Wir gehen davon aus, dass der Markt die baulichen Anforderungen für die Wolfsgasse fachlich hat prüfen lassen", sagte Wolfgang Müller, der Pressesprecher der Kreisbehörde. Die Gemeinde stützt sich auf den Diplomingenieur Christoph Wohlfahrt vom Büro GFM in München. Die Straße muss 3,80 Meter breit sein, wenn ein Auto und ein Radler oder ein Mensch mit einem Kinderwagen aneinander vorbeikommen sollen. Schmaler ginge auch, dann könnte einer stehen bleiben und warten, was allerdings Autofahrer selten täten, erklärte Wohlfahrt der SZ.

"Es ist eine Entscheidung der Gemeinde, man muss es nicht so machen", sagte der Ingenieur. Aus "verkehrstechnischer Sicht" wäre der Vorschlag der Interessengemeinschaft Wolfsgasse möglich. Eine Tabelle in den "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) sehe eine Fahrbahn von 3,50 Meter plus Ausweichstellen, in Ausnahmen sogar eine Breite von nur drei Meter vor. Vorausgesetzt, auf der Straße fahren nur selten Lastwagen und weniger als 70 Pkw pro Stunde. Das sind Bedingungen, die die Dießener Wolfsgasse erfüllt. Die Interessengemeinschaft Wolfsgasse hat mehrfach erklärt, den Umbau zu 100 Prozent zu bezahlen. "Wir sind dazu bereit, auch ohne Beteiligung der Gemeinde, wenn der Ausbau in einem vernünftigen Rahmen bleibt", wiederholte Christoph Goslich. Die Entwässerung solle nur dort erneuert werden, wo es notwendig ist und die Fahrbahn nicht breiter als 3,50 Meter werden. Demnach bestünde fachlich und juristisch Spielraum für Verhandlungen; das Ergebnis ließe sich vertraglich fixieren.

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