Straßenausbau:Bürgerbegehren zur Wolfsgasse abgelehnt

Dießen: Wolfsgasse

Der umstrittene Ausbau der Wolfsgasse soll kommen - wenn es nach dem Dießener Gemeinderat geht.

(Foto: Nila Thiel)

Gemeinderat steht mit einstimmiger Entscheidung im Widerspruch zur Position des Landratsamts

Von Peter Bierl, Dießen

Der Gemeinderat von Dießen hat das Bürgerbegehren zum Ausbau der Wolfsgasse am Montag einstimmig abgelehnt. Der Gemeinderat hätte keinen Spielraum mehr, wenn eine Mehrheit der Bürger für einen Baustopp votieren würde, hieß es. Möglicherweise sieht man sich vor Gericht wieder, denn diese Begründung steht auf wackligen Beinen. Das Landratsamt Landsberg hält das Bürgerbegehren für zulässig, der Bayerische Gemeindetag spricht von einer Ermessensentscheidung des Gremiums. Die Interessengemeinschaft Wolfsgasse hält sich den Klageweg offen. Der Fall hat vor allem deshalb Schlagzeilen gemacht, weil die Gasse die einzige Zufahrt zur Villa von Bürgermeister Herbert Kirsch ist. Kirsch muss aber für den Ausbau nichts bezahlen, weil sein Grundstück als Außenbereich gilt.

Der Verwaltungsleiter im Rathaus, Erich Neugebauer, erklärte in der Sitzung, die Fragstellung sei formal zulässig. Die Bürgerinitiative hat mit mehr als 840 anerkannten Unterschriften auch das Quorum deutlich überschritten. Für unzulässig erachtet Neugebauer den Bürgerentscheid aufgrund der sogenannten materiell-rechtlichen Voraussetzungen. Gemeint ist, dass die Gemeinde eine Fahrbahnbreite von 3,80 Meter für notwendig hält, damit ein Auto und ein Radfahrer oder ein Mensch mit Kinderwagen aneinander vorbeikommen. Unverzichtbar seien auch Granitstreifen an den Seitenrändern, damit die Kosten auf die Anwohner umgelegt werden können. Spräche sich bei einem Bürgerentscheid eine Mehrheit für einen Baustopp aus, müsste sich der Gemeinderat erneut mit dem Ausbau der kleinen Gasse befassen. Das Gremium würde in der Sache zu keinem anderen Ergebnis kommen, könnte dieses aber nicht verwirklichen. Damit wäre der Ermessensspielraum der Gemeinde begrenzt, erklärte Neugebauer.

Die Kommune müsste die Straße immer wieder auf eigene Kosten reparieren lassen, was auf Dauer "möglicherweise" nicht mehr zu bezahlen wäre. Deshalb sei der Bürgerentscheid unzulässig, so Neugebauer. Außerdem hält er die Fragestellung für unklar. Die Bürger sollen entscheiden, ob der Ausbau der Wolfsgasse gestoppt werden soll. Hinter dem Wort "Ausbau" stehe im Text aber in Klammern "Erschließung". Dabei werde nicht zwischen Straßen- und Wasserleitungsbau unterschieden. Allerdings räumte Neugebauer ein, dass Juristen den Fall unterschiedlich bewerten. Eigentlich wäre eine gerichtliche Klärung notwendig, weil ein solcher Fall bisher nicht vorgekommen sei.

"Das Landratsamt hält das Bürgerbegehren für materiell-rechtlich zulässig", sagte Pressesprecher Wolfgang Müller der SZ am Dienstag. "Durch ein Bürgerbegehren kann alles beantragt werden, was auch der Gemeinderat rechtmäßig beschließen kann." Möglich wäre laut Kreisbehörde auch, das Vorhaben durch Gemeinderatsbeschluss zu stoppen und nach Alternativen für den Ausbau zu suchen. Das heißt, die Kommune könnte sich Geld und Ärger ersparen und mit den Anwohnern einen Kompromiss suchen. "Letztendlich liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim Marktgemeinderat beziehungsweise bei den Verwaltungsgerichten", sagte Müller. Auch Andreas Glaß, Referent für Kommunalrecht beim Gemeindetag, sprach von einer Ermessensentscheidung des Gemeinderates, weil man über den Fall "unterschiedlicher Ansicht" sein kann.

"Schade, dass der Gemeinderat sich auf formalrechtliche Aspekte zurückzieht, das entspricht nicht meiner Vorstellung von Bürgerbeteiligung", kommentierte Andreas Hendrich, Sprecher der Interessengemeinschaft, die Ablehnung. Die Bürgerinitiative werde die Begründung prüfen lassen und dann entscheiden, ob sie gegen den Beschluss klagt.

Die Anwohner lehnen einen Ausbau nicht ab, halten aber die Pläne der Gemeinde für übertrieben. Die Kommune verweist darauf, eine gewisse Dimension sei notwendig, um die Kosten auf die Grundeigentümer umzulegen. Die Interessengemeinschaft hat mehrmals angeboten, den Bau einer Spritzdecke und deren Erneuerung selbst zu bezahlen. Das ließe sich auch vertraglich vereinbaren.

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