Datenschutz:Fotoverbot beim Schulfest

Cro in Hamburg

Die Handys müssen wieder in die Tasche.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

Eltern sollen ihre Kinder nicht mehr knipsen dürfen, empfiehlt das Staatliche Schulamt im Landkreis Starnberg. An der Andechser Carl-Orff-Grundschule gilt die Regelung erstmals - wegen des verschärften Datenschutzes.

Von Michael Berzl

Ein Bild von der Theateraufführung der Drittklässler, eine Erinnerung an die Einschulung oder ein schöner Film vom Sportfest: Solche Aufnahmen machen Eltern gerne. Das sollen sie aber bald nicht mehr dürfen. Der Datenschutzbeauftragte am Staatlichen Schulamt in Starnberg empfiehlt jedenfalls ein generelles Fotografierverbot in Schulen. Einen entsprechenden Rundbrief an die Eltern, in dem er die rechtliche Problematik erläutert, hat er schon vorformuliert. Es soll im Juli verschickt werden. Anlass für diese Empfehlung ist die neue Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai in Kraft getreten ist und das Recht am eigenen Bild genauer als bisher regelt, aber auch viel Verunsicherung auslöst.

Erstmals gilt so eine Verbot beim Fest der Carl-Orff-Grundschule in Andechs am Freitagnachmittag. Da gäbe es bestimmt auch attraktive Motive. Angekündigt sind Projekt-Präsentationen, ein Bewegungsparcours und Mitmach-Stationen, die Kinder zeigen ein Theaterstück. Doch die scheidende Rektorin Barbara Pfaffinger fordert die Eltern auf, das Fotografieren und Filmen mit dem Smartphone zu unterlassen und beruft sich dabei auf das neue Datenschutzgesetz. So steht es in der Einladung, und in der Begrüßung wird sie auch noch auf das Verbot hinweisen. "Eigentlich müssten alle Schulen im Landkreis das so machen", glaubt sie.

Denn oft würden durch solche Aufnahmen auch die Rechte von weiteren Schülern, Lehrern oder Eltern tangiert. Daher sieht sich Pfaffinger in der Pflicht, den Datenschutz zu gewährleisten. "Bis es gerichtlich erprobte Regelungen zum Beispiel für Schulveranstaltungen gibt, müssen wir leider auf die geliebten Bilder verzichten. Schade!", heißt es in der vor zwei Wochen verschickten Einladung. Die Bitte um einen Foto-Verzicht gilt auch für künftige Schulveranstaltungen.

Damit folgt sie der Empfehlung des Datenschutzbeauftragten Sebastian Urban aus Pöcking, der als Lehrer an der Mittelschule in Starnberg arbeitet. "Ich verstehe die Eltern gut", beteuert er, seiner Ansicht nach sind die Rektoren aber sogar verpflichtet, das Fotografieren von Schülern zu verhindern. Da geht es um Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild, um die Verarbeitung von Daten ohne Einwilligung. Ein Beispiel: Eine Mutter macht beim Schulfest einen Schnappschuss von ihrem achtjährigen Sohn, und sein Klassenkamerad ist mit auf dem Bild. Allein das kann schon rechtliche Probleme auslösen. Zumal, wenn so eine Aufnahme bei Facebook oder Instagram oder in einem anderen sozialen Medium veröffentlicht wird.

Vorbereitung auf das neue Schuljahr; Vorbereitung auf das neue Schuljahr

Schulleiter Josef Parsch hofft auf klare Regelungen.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)

"Ich kann die Kollegin nur beglückwünschen, wenn es ihr gelingt, das umzusetzen", kommentiert Sylke Wischnevsky, die Leiterin des Otto-von-Taube-Gymnasiums in Gauting das Verbot in Andechs. Denn sie weiß genau, welche Probleme in der Praxis entstehen. Bei der Abiturfeier mit etwa 130 Absolventen, von denen jeder vier Gäste mitbringen darf, ist es fast unmöglich, so eine Anordnung zu überwachen. "Das ist eher appellativ", räumt die Direktorin ein. Sie wolle aber die Eltern auffordern, sich zurückzuhalten und darauf hinweisen, dass das Fotografieren nicht zulässig ist. Mit Blick auf die bevorstehenden Abiturfeiern dürfte das Thema auch die Leiter anderer Gymnasien beschäftigen.

Bisher sieht der Starnberger Schuldirektor Josef Parsch keine Veranlassung, Verbote zu erlassen. "Da wird nicht wild fotografiert werden", sagt er mit Blick auf die Erfahrungen in den vergangenen Jahren. Der Datenschutz sei bisher auch schon sehr genau beachtet worden. Für die Veröffentlichung von Bildern im Jahresbericht oder auf der Homepage der Schule seien zum Beispiel Einverständniserklärungen eingeholt worden.

Was die neue Verordnung in der Praxis bedeutet, ist vielen noch unklar. Es habe schon diverse Besprechungen und Schreiben gegeben, berichtete Direktorin Wischnevsky, was ihr fehlt, sind aber "ganz konkrete Vorgaben". Ähnlich geht es ihrem Kollegen Parsch, der einräumt: "Da fühlt man sich erst einmal überfordert."

Vom Kultusministerium haben sie keine Hilfe zu erwarten. Es gebe "keine Empfehlungen oder Anweisungen", teilte am Mittwoch eine Ministeriumssprecherin mit. Laut Schulordnung entscheide der jeweilige Schulleiter über die Zulässigkeit von Bild-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen. Unabhängig davon müssten verschiedene Vorschriften eingehalten werden. "Das ist ein Thema, das uns wohl länger beschäftigen wird", befürchtet die Schulamtsleiterin Elisabeth Hirschnagl-Pöllmann.

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