Bescheide für Wassergebühren:Rechtswidrig abgerechnet

Trinkwasserleitung Geisenbrunn

Da hatte Manfred Walter gut lachen: Damals erhielt gerade der Gilchinger Ortsteil Geisenbrunn eine neue Trinkwasserleitung.

(Foto: Franz Xaver Fuchs)
  • Gilching muss 50 000 Euro zurückzahlen, weil die Wasserrechnungen nicht stimmten.
  • Die Rechtsaufsicht hat die zugrunde liegende Satzung für rechtswidrig erklärt.
  • Künftig sollen feste Beträge für das Leitungssystem erhoben werden.

Von Christian Deussing, Gilching

Undurchsichtig, ungenau und zu knapp formuliert: Die Wasserbescheide der Gemeinde Gilching an Grundbesitzer und Gewerbetreibende sind rechtswidrig. Denn die Rechnungen zur Wasserversorgung, die im voraus zu bezahlen sind, beruhen auf einer Satzung, die null und nichtig ist. Das ist das Ergebnis der Rechtsaufsicht, die, aufmerksam geworden durch mehr als hundert Widersprüche, die Sache unter die Lupe nahm. Dabei stellte sich heraus, dass die Gemeinde offenkundig zu spärliche Angaben zu den geplanten Investitionen in Höhe von 2,4 Millionen Euro ins Wassernetz machte.

Die Bescheide waren bereits im März vorigen Jahres versendet worden. Nun muss die Kommune wohl knapp 50 000 Euro zurückzahlen. Mit dem Dilemma musste sich am Dienstabend der Gemeinderat befassen, wobei Bürgermeister Manfred Walter (SPD) in ratlose und fast beschämte Gesichter schaute. "Wie ist das zu heilen?", fragte der Rathauschef in die Runde. Er wisse inzwischen, dass viele entsprechende Satzungen von Gemeinden eigentlich ungültig seien. Um nun auf Nummer sicher zu gehen, wurde der erfahrene Fachanwalt Rainer Döring eingeschaltet.

Der Jurist meinte tröstend, dass diese Wasserabgabesatzungen (WAS) eine "extrem komplizierte Materie mit vielen Fallstricken" seien. Sie erforderten "sehr genaue Beschreibungen, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen". Der Experte riet, die angefochtenen Bescheide aufzuheben, eine neue Satzung auszuarbeiten und anteilig nur "feste Beiträge" für das Leitungssystem zu erheben. Diese Variante soll sinnvoller und gerechter sein, als über den Wasserpreis abzurechnen, um Rohre zu sanieren und Leitungen zu erweitern. Denn bei Gebühren würden laut Bürgermeister Walter die "Mieter direkt getroffen", zudem müsste die Gemeinde dann über Kredite die notwendigen Investitionen finanzieren.

Die ganze Sache sei schon eine "ärgerliche Geschichte", sagte Christian Winklmeier von der SPD-Fraktion. Es sei "einfach dumm gelaufen", befand Dorothea Heutelbach (CSU) und betonte, dass die Bürger zu Recht ihre Einsprüche gegen die Bescheide eingelegt hätten. Jetzt entschied das Gremium, eine neue Satzung zu erstellen - und zwar so, dass diese auf einer rechtlich einwandfreien Grundlage steht.

Den Räten ist nur zu gut in Erinnerung, wie schon einmal eine Satzung für nichtig erklärt worden ist. Ein Gericht hatte die "unausgewogenen Berechnungen und Fehlkalkulationen" von Wasserbeiträgen moniert. Erfolgreich geklagt hat seinerzeit eine Geisenbrunnerin namens Rosmarie Brosig. Mittlerweile sitzt sie selbst am Ratstisch und vertritt oft mit bissigem Elan die "Bürger für Gilching" (BfG).

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