Berg:Tiefgarage mit Gewächshaus

Gemeinderat stimmt einem Vorhaben zu, das vier Meter in die Höhe ragt

Wer sagt, das Baurecht sei für ihn ein Buch mit sieben Siegeln, der mag zwar ein wenig übertreiben, hat aber in manchen Fällen durchaus recht: etwa bei einem Fall, der sich kürzlich in Berg zugetragen hat. Da will ein Bauwerber in Kempfenhausen eine, wie er es nennt, Tiefgarage, im Außenbereich für seine Oldtimersammlung bauen.

Auf dem Areal hatte früher ein Haus gestanden, dieses ist inzwischen abgerissen. Der Berger Gemeinderat hatte den Garagenbau bereits einmal abgelehnt. Da auf dem Grundstück allerdings schon einmal ein Haus stand, dürfte trotz Außenbereichs auch wieder eines hingebaut werden - eine Tiefgarage allerdings nicht. Das heißt: Der Bauherr müsste eine Tiefgarage ausheben, mit dem Hausbau beginnen, warten, bis das Vorhaben genehmigt ist, und dann das Hausfragment wieder abbrechen und die Gargage stehen lassen. Ebenso einfach wie absurd.

Das sahen auch die meisten Berger Gemeinderäte so. Wolfgang Reiser befand: "Wir sollten hier rational entscheiden." Und sein Fraktionskollege Rupert Steigenberger sagte: "Wollen wir das wirklich politisch, dass ein Bauherr erst bauen und das Gebaute dann wieder abreißen muss?" Das wollten die Gemeinderäte nicht. Sie stimmten dem Bauvorhaben mit 14 zu fünf Stimmen zu. Und das, obwohl die "Tiefgarage" ihrem Namen nicht gerade alle Ehre macht, denn sie ragt auf der einen Seite immerhin vier Meter in die Höhe und bekommt oben drauf auch noch ein Gewächshaus.

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