Berg:Erben klagen gegen Freistaat

Berg Leoni, Assenbucher Str., Grundstück

Um dieses Seegrundstück in Leoni in der Gemeinde Berg streiten sich die Eigentümer und der Freistaat.

(Foto: Georgine Treybal)

Eigentümer verkaufen ein Grundstück am See in Leoni, für das der Freistaat ein Vorkaufsrecht reklamiert.

Von Christian Deussing, Berg

Der Bescheid der Schlösser- und Seenverwaltung war für die Familie kurz vor Weihnachten eine böse Überraschung. Die Eigentümer hatten nämlich schon im Oktober ihr Baugrundstück in Leoni am Ufer des Starnberger Sees für offenbar etwa zwölf Millionen Euro verkauft. "Doch dann kam dieses Geschenk des Freistaats, das uns alle geschockt hat", sagte ein Mitglied der Erbengemeinschaft am Montag auf Anfrage der SZ. Das reklamierte Vorkaufsrecht des Freistaats für den freien Zugang zum See in freier Natur treffe aber in diesem Fall wegen "qualifizierten Baurechts" nicht zu. Der Zugriff sei daher ein "Skandal und quasi

Für das Areal hat der Freistaat Bayern 5,3 Millionen Euro geboten und ist laut einer Sprecherin des Finanzministeriums auch dazu bereit, mehr zu bezahlen. Diese Offerte lässt jedoch die Erbengemeinschaft bislang kalt. Man werde auch bei einem höheren Kaufpreis "nie an den Freistaat verkaufen", betont der Sprecher der Erben. Diese hatten früher noch überlegt, selbst ein Einfamilienhaus auf dem Seegrundstück mit Badesteg zu bauen - und erst dann das Anwesen zu veräußern. Das exklusiv gelegene Areal in Leoni hatte der Großvater vor 65 Jahren erworben - er gehörte dem Vorstand einer Bank in München an.

Nun könnten sich die Enkel vorstellen, tatsächlich selbst zu bauen, um später das Areal am Markt verkaufen zu können. Denn das sei gemäß des gültigen Bebauungsplanes ihr gutes Recht, betonte der Miteigentümer im Gespräch mit der SZ. Aber noch hofft er, dass das bereits abgewickelte Geschäft, bei dem alle behördlichen Auflagen "ehrlich und seriös erfüllt" worden seien, doch noch klappt. Nach Angaben des Erbenvertreters habe es viele Interessenten für das Ufergrundstück in Leoni gegeben. Dabei sei ein für die Gegend passender Käufer gefunden worden, der "kein Investor oder Spekulant" sei.

Der Freistaat beruft sich auf sein Vorkaufsrecht und den verfassungsgemäßen Auftrag, der Öffentlichkeit den freien Zugang zum Seeufer zu ermöglichen - wenn sich dazu die Chance bietet. Ob das auch im Fall Leoni so ist, muss nun die Justiz klären.

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