Andechs:Zwei Versionen, keine Kameras

23-Jähriger soll einem Busfahrer ins Gesicht geschlagen haben

Von Christian Deussing, Andechs

Der junge Mann war am 13. Januar in den Linienbus am Kloster Andechs gestiegen, um nach Eching zur Arbeit zu fahren. Er hatte aber seinen Geldbeutel mit der Monatskarte vergessen. Als der Busfahrer den Gärtner aufforderte, sein Ticket vorzuzeigen oder eines zu kaufen, schlug der Weßlinger dem Fahrer unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Dieser erlitt der Anklage zufolge dabei eine schmerzhafte Kieferprellung. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung erhielt der 23-jährige Fahrgast einen Strafbefehl von 900 Euro. Doch der Angeklagte akzeptierte die Geldstrafe nicht und bestritt am Dienstag vor dem Amtsgericht Starnberg, den Busfahrer geschlagen zu haben.

"Er wusste, dass ich eine Monatskarte habe und hat mich trotzdem gepackt", erzählte der Angeklagte. Dazu habe der Busfahrer "kein Recht gehabt". Der sei auf ihn zugegangen, als er bereits neben seinem Freund gesessen habe. Das schilderte der 59-jährige Linienbusfahrer jedoch gänzlich anders und betonte, diesen Fahrgast damals nicht gekannt zu haben. Der Busfahrer berichtete als Zeuge, dass er den Mann vom Fahrersitz aus aufhielt, weil der kein Ticket vorzeigen wollte. "Da bekam ich schon einen Faustschlag ins Gesicht, dem zweiten konnte ich noch ausweichen", berichtete der Maisacher. Er habe zuerst gedacht, sein Gebiss wäre bei der Attacke kaputt gegangen. "Das war brutal, mir war himmelangst. Der war so aggressiv und schrie vorn an der Bustür herum." Der Busfahrer war erleichtert, als dann eine Polizeistreife an der Haltestelle eingetroffen war. Der 59-Jährige sagte, er habe eine Woche lang Schmerzen gespürt und hätte kaum kauen können. Sein Anwalt fordert deshalb ein Schmerzensgeld von mindestens 1000 Euro. Das muss der Fahrer womöglich zivilrechtlich einklagen, denn noch erging kein Urteil im Strafverfahren.

Der Angeklagte blieb aber bei seiner Version und bezichtigte den Busfahrer der Lüge. Der 23-Jährige verlangte, Bilder der Überwachungskameras zum Vorfall auszuwerten. Das Problem: Es gibt keine Aufzeichnungen, denn beide Kameras im Bus waren nur Attrappen. Der Prozess dauert an; der Fahrgast will sich nun auch einen Anwalt nehmen.

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