Ärger um Dackel:Bellen nach Vorschrift

  • Die Betroffenen sprechen von "hysterischem, japsendem Gekläffe" - die Hundebesitzerin spricht von einer "Verleumdungskampagne": Eine Starnbergerin zog wegen eines Bescheids der Stadt vor Gericht.
  • Ihre Dackel dürfen demnach nicht länger als zehn Minuten am Stück und nicht länger als insgesamt 30 Minuten am Tag bellen.
  • Doch das Gericht gab nun der Stadt recht.

Von Andreas Salch, Starnberg/München

Der Dackel ist in Oberbayern nicht nur irgendein Hund. Für manche gehört er zur bayerischen Lebensart wie die Maß Bier und die Weißwurst. Doch wie so oft im Leben scheiden sich auch am Dackel die Geister. "Wurst mit Haxn" nennen ihn böse Zungen und behaupten, die Zamperl zeichneten sich durch eine besondere Stur- und Dickköpfigkeit aus. Auch ein Starnberger Unternehmer ist auf Dackel nicht gut zu sprechen. Speziell auf die seiner früheren Nachbarin. Vier bis fünf soll sie besitzen.

Für den Unternehmer sind sie nichts weiter als "neurotische Kläffer", die ihm gehörig auf die Nerven gehen. Ihr "hysterisches, japsendes Gekläffe", hat den 40-Jährigen unter anderem dazu bewogen, den Wohnort zu wechseln. Ausgerechnet einen Tag nach dem von der Deutschen Gesellschaft für Akustik" veranstalteten "Tag gegen Lärm" befasste sich das Verwaltungsgericht München mit dem "Lärmkonflikt", wie der Vorsitzende Richter der 22. Kammer sagte.

Hundehalterin spricht von Verleumdungskampagne

Der lärmgepeinigte Unternehmer ist nicht der Einzige, der sich durch den Radau genervt fühlte, den die Dackel im Garten ihrer Eigentümerin seit angeblich über fünf Jahren veranstalten. Außer ihm haben sich noch die Mitarbeiter einer Firma sowie drei weitere Nachbarn bitter beschwert. Die Halterin der Hunde dagegen kann die ganze Aufregung nicht verstehen. Sie spricht von einer "Verleumdungskampagne" durch ihre Nachbarn. Bei ihren Tieren handle sich um "liebe, menschenbezogene Dackel", die nur Passanten anbellten, die an ihrem Grundstück vorbeilaufen.

Inzwischen haben sich auch die Stadt und das Landratsamt Starnberg mit dem Thema "Lärmimmission" durch Dackel beschäftigt und gehandelt: Die Stadt erließ eine Bescheid. Die Dackel dürfen danach unter anderem nicht länger als zehn Minuten am Stück und nicht länger als insgesamt 30 Minuten am Tag bellen. Ansonsten droht der Hundehalterin ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro. Das aber will die Frau nicht hinnehmen, weshalb sie den Bescheid jetzt mit einer Klage anfocht.

Anwalt gibt zu: Hunde sind "nicht ganz unproblematisch"

Allerdings fand der Vorsitzende der 22. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass die Auflagen, die die Stadt der Hundehalterin gemacht habe, sehr moderat seien. In der Rechtsprechung werde üblicherweise viel rigoroser verfahren, gab der Richter zu bedenken. Entweder dürften Hunde zu bestimmten Zeiten nicht in den Garten. Oder der Eigentümer werde verpflichtet, die Tiere abzugeben. Doch so streng habe die Stadt nicht verfahren wollen, sagte der Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Augustin Ullmann.

Selbst Rechtsanwalt Norbert Grossmann, der die Klägerin vertritt, die nicht zu der Verhandlung erschienen war, räumte ein, seine Mandantin wisse, dass ihre Hunde "nicht ganz unproblematisch sind". Von der Frau werde nichts Unzumutbares verlangt, sagte der Vorsitzende und erklärte, dass die Stadt Starnberg den Bescheid zu Recht erlassen habe. Auf Vorschlag des Gerichts sollen sich die Klägerin und das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung nun zusammensetzen und in den kommenden drei Wochen versuchen, eine "gütliche Einigung" zu finden. Anderenfalls ergeht ein Urteil des Verwaltungsgerichts.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: