Städtische Transparenz:Bedingt auskunftsbereit

Auch städtische Betriebe müssen Bürgerfragen künftig beantworten

Ob MVG, Klinikum München, Olympiapark oder Gasteig: Städtische Gesellschaften müssen bei Bürgeranfragen künftig umfassend Auskunft erteilen. Der Verwaltungsausschuss des Stadtrats hat am Mittwoch einstimmig einer Initiative der Grünen zugestimmt, die 2011 zunächst nur für die Stadtverwaltung eingeführte Informationsfreiheitssatzung auf kommunale Töchter auszudehnen. Unternehmen, die zu 100 Prozent der Stadt gehören, dürfen dann nur noch Fragen unbeantwortet lassen, die Geschäftsgeheimnisse, persönliche Daten, Vertragsinterna, vertrauliche Protokolle oder bloße Entwürfe betreffen. Unzulässig sind Bürgervorstöße auch, wenn die Auskunft gesetzlich als geheim eingestuft wurde oder die Infos eine erst noch bevorstehende Entscheidung gefährden könnten. Was die Kommunaltöchter herausrücken müssen, klären die Rathaus-Juristen in jedem Einzelfall. Antragsberechtigt ist neuerdings jedermann - bislang war die Info-Satzung auf Münchner beschränkt.

Im Stadtrat werden die vielen Hintertürchen mit Misstrauen beäugt. "Der Teufel steckt im Detail", urteilte Grünen-Fraktionschef Florian Roth, der schon sehr gespannt ist, was künftig alles als Betriebsgeheimnis definiert wird. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) kündigte an, es störrischen Unternehmen nicht zu leicht zu machen. Die Kommunaltöchter müssten eventuelle Weigerungen detailliert begründen. Bei den Firmen selbst hält sich die Begeisterung über die neue Offenheit in Grenzen. In einer Umfrage des Direktoriums haben sich unter anderem die Stadtwerke, der Olympiapark und das Klinikum gegen die Neuerung ausgesprochen.

Da rein juristisch nur die Stadt selbst Auskunft geben muss, gehen die Bürgeranfragen zuerst ins Rathaus. Die dortigen Experten nutzen dann die Auskunftspflicht der eigenen Tochterunternehmen - und holen die Infos ein.

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