Stadtratsbeschluss:Gutachten zum Schutz der Gartenstädte

Von Andreas Glas

Um zu prüfen, wie die Münchner Gartenstädte besser gegen Nachverdichtung geschützt werden können, hat der Stadtrat am Mittwoch beschlossen, ein externes Rechtsgutachten einzuholen. Dieses soll feststellen, wie stark die Stadt in das Baurecht von Grundstückseigentümern eingreifen darf, ohne auf Entschädigung verklagt werden zu können. Damit, so sagte SPD-Stadtrat Christian Amlong, wolle man sicher stellen, den Gartenstadtbewohnern "keine Versprechungen zu machen, die wir nicht halten können". Außerdem setzten CSU und Grüne durch, dass städtebauliche Rahmenpläne zumindest in fünf Gebieten dafür sorgen sollen, dass geordneter und umweltfreundlicher nachverdichtet wird. Weil diese Rahmenpläne nur ein Leitfaden und rechtlich nicht bindend sind, sollen darüber hinaus sogenannte einfache Bebauungspläne zum Einsatz kommen, die verbindlich sind. Ob diese Pläne dem Baurecht standhalten, soll wiederum das Rechtsgutachten klären.

Die Debatte um die Gartenstädte gibt es seit dem Jahr 2003, als der Verwaltungsgerichtshof die Münchner Gartenstadtsatzung mit ihren detaillierten Bauvorgaben kippte. Seither gilt: Solange sich ein Neubau architektonisch und von der Größe her in die Umgebung fügt, muss er genehmigt werden. Gegen diese Praxis sträuben sich viele Bewohner von Einfamilienhäusern mit Vorgärten. Weil die Stadt wächst und deshalb nachverdichtet werden muss, wo es nur geht, fürchten sie, dass ihre Umgebung mit großen Wohnklötzen zugebaut wird.

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