Stadt verbietet Flashmob:Bitte weitergehen!

Protest, egal gegen was: Fünf Minuten sollen die Menschen am Samstag auf dem Marienplatz stehenbleiben. Doch die Stadt hat den auf Facebook angekündigten Flashmob verboten. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle erklärt, warum er die Aktion für gefährlich hält.

Florian Fuchs

SZ: Stehen gegen das, was man nicht mag. Das ist doch eigentlich eine nette Idee?

Wilfried Blume-Beyerle: Es ist jedem unbenommen, bekannt zu machen, gegen was er ist. Uns geht es ja nicht gegen das Motto. Uns geht es um die Aktion, weil sie am Christkindlmarkt am 4. Adventssamstag stattfinden soll und dabei eine Blockade beabsichtigt ist. Das halten wir für eine konkrete Gefährdung von Personen und Sachwerten.

Aber die angesagten Teilnehmer wollen ja nichts Böses, die Aktion ist explizit als friedlich angekündigt.

Ich möchte den Einladenden gar keine unfriedlichen Absichten unterstellen. Aber wir haben letzten Samstag bei der S-Bahn gesehen, dass eine friedlich geplante Aktion eskalieren kann. Der Marienplatz und die Fußgängerzone werden am Samstag ohnehin überfüllt sein mit Leuten, die im Weihnachtseinkauf hektisch von Geschäft zu Geschäft hetzen. Da kann es durchaus zu Konfrontationen kommen, wenn U-Bahnaufgänge oder Läden blockiert werden und aus dem Gedränge heraus Schaden entsteht. Das wollen wir verhindern.

Wie soll das funktionieren? Sie können ja nicht jeden verhaften, der steht.

Verhaftet wird mit Sicherheit niemand, aber es sind Geldstrafen von bis zu 1000 Euro möglich. Uns geht es nicht um das Stehenbleiben, sondern um Blockaden. Auf Facebook wird von Einzelnen angekündigt, zwischen Kaufhof und Rathaus eine blockierende Menschenkette zu bilden. Wenn die Polizei so etwas erkennt, muss sie einschreiten. Man kann ja eindeutig unterscheiden zwischen einem, der im Weg steht und blockiert und einem, der einfach nur steht und zum Beispiel Glühwein trinkt.

Als rechtliche Handhabe haben Sie eine Allgemeinverfügung erlassen. Das ist ungewöhnlich.

Das ist bundesweit sogar eine Premiere bei einem Flashmob. Die Allgemeinverfügungen gibt es bei uns sonst in der regel nur einmal im Jahr, bei der Sicherheitskonferenz. Die Verfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich auch an unbekannte Personen richtet. Die rechtliche Schwierigkeit besteht ja darin, dass Flashmobs im derzeitigen Katalog von Menschenansammlungen nicht vorgesehen sind. Bei Veranstaltungen und Versammlungen habe wir Anmeldungen und Ansprechpartner, bei Flashmobs nicht, Das ist ein neues Phänomen, mit dem wir umzugehen lernen müssen.

Und lernen bedeutet, dass Sie auch künftig Allgemeinverfügungen gegen Flashmobs erlassen?

Eindeutig nein. Wir wollen keinen Feldzug gegen soziale Netzwerke führen. Wir betrachten nur diese ganz konkrete Veranstaltung im Bereich des Christkindlmarkts. Bei allen anderen Aktionen werden wir genau hinschauen, ob Gefährdungspotenzial besteht. Unser Appell ist, dass sich Initiatoren etwas einfallen lassen, das niemanden gefährdet.

Am Chinesischen Turm hätten Sie also kein Problem mit der geplanten Aktion?

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, aber klar: Da würde man Samstagabend eher wenig Leute gefährden.

Wäre ein neues Gesetz hilfreich für den Umgang mit Flashmobs?

Derzeit würde ich nicht danach rufen. Wir werden künftig selbst verstärkt auf Facebook sein, um zu lesen, was da angekündigt wird und auch aktiv eigene Beiträge einstellen. Nur so erreicht man ja die Nutzer von Facebook. Ob ein neues Gesetz erforderlich ist, wird man sehen.

Das Kreisverwaltungsreferat hat den Text der Allgemeinverfügung, mit der der Flashmob auf dem Marienplatz untersagt wird, auf der Facebook-Seite der Veranstalter platziert - von Freitag an bis zum 24. Dezember ist das Verbot für Veranstaltungen solcher Art gültig. Im Internet gibt es geteilte Meinungen. Einige wollen die Aktion trotz Verbot durchziehen und halten dessen rechtliche Begründung für Unfug. Andere sehen ein, dass es zu massiven Behinderungen kommen könnte und schlagen andere Termine vor. Auch eine Ortsverlagerung wird diskutiert. Ein paar Nutzer schlagen auch vor, sich mit einer Tasse als "ordentliche Glühweintrinker" zu tarnen - und sich in der Fußgängerzone zu verteilen.

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