Staatsanwaltschaft:Revision eingelegt

Prozess um Tötung mit Kreissäge geht in die nächste Instanz

Der Prozess gegen eine Frau wegen Tötung ihres Freundes mit einer Kreissäge geht in die nächste Instanz. Wie Gerichtssprecherin Andrea Titz der SZ sagte, habe die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Landgericht München I hatte die 32 Jahre alte Gabi P. vor einer Woche wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat dagegen als Mord gewertet und eine lebenslange Haftstrafe verlangt.

Wie Richter Michael Höhne in seiner Urteilsbegründung sagte, sei der Getötete am Tattag Ende 2008 in Haar in Erwartung eines Sexspiels ans Bett gefesselt gewesen, zudem trug er eine Schwimmbrille mit abgeklebten Gläsern. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen. In dieser Situation habe seine Freundin die neben dem Bett liegende Handkreissäge genommen, eingeschaltet und sie zwei Mal gegen den Hals des Mannes gedrückt. Dieser sei nach Einschätzung der Gutachten nach kürzester Zeit tot gewesen. Das Gericht stufte das Vorgehen aber nicht als heimtückisch ein - und rückte damit von einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes ab. Zum einen habe der Mann die Fesselung und damit die Wehrlosigkeit gewollt, zum anderen glaubte das Gericht, dass Gabi P. erst nach der Fesselung auf die Idee kam, ihren Freund umzubringen. Die Eltern des Opfers, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, ließen anklingen, dass sie auf eine Revision verzichten. Ob die Verteidigung eine Überprüfung des Urteils anstrebt, war bis Freitagnachmittag nicht klar.

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