Staatsanwaltschaft München:Brand in Wohnhaus: Keine Revision

Nach dem Prozess um den tödlichen Brand in der Dachauer Straße wird die Staatsanwaltschaft München keine Revision gegen das Urteil einlegen. Das habe man nach Abwägung der Indizien und der Urteilsbegründung beschlossen, teilte die Behörde am Freitag mit. Bei dem Feuer in dem Mietshaus starben ein Vater und seine zwei Töchter. Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, dass der 44-Jährige, der aus Wut eine Matratze im Treppenhaus angezündet und so den Brand ausgelöst haben soll, wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt wird. Ihr Plädoyer fußte allerdings nur auf Indizien, handfeste Beweise fehlten und der Angeklagte bestritt die Tat. Das Gericht folgte der Forderung daher nicht, sondern sprach den Angeklagten vergangene Woche frei.

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