Damit suggeriere sie, so die Ermittler, dass die Richter in einer vergleichbaren Angelegenheit im Sinne der Internetfirma entschieden hätten. Dass also zu zahlen sei. Daraufhin sah sich das Wiesbadener Gericht im September zu einer Mitteilung genötigt, um dieser Darstellung zu widersprechen: Man habe sich keineswegs zu einem möglichen Vertrag zwischen der Internetfirma und dem Nutzer geäußert. Die Münchner Strafverfolger werten die scharfen Briefe der Anwältin mit der irreführenden Urteilsauslegung als möglichen Betrug und Nötigung.

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Ein anderes Betrugsverfahren in München liegt auf Eis: Man wartet ab, was in Frankfurt geschieht. Dort hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine Firma erhoben, gegen die mehr als 6000 Anzeigen eingegangen seien, so Sprecherin Doris Möller-Scheu. Die Ermittler haben sich aus der Vielzahl der Abzock-Seiten einen Online-Routenplaner vorgeknöpft, hinter dem sie eine eindeutige Täuschungsabsicht sehen.

Und so funktionierte das Geschäft laut Möller-Scheu: Der User gibt bei einem Gewinnspiel seine Adresse preis, schon bekommt er eine Rechnung. Am Ende hatte der Nutzer, ohne es zu ahnen, ein Drei-Monats-Abonnement für 39,50 Euro abgeschlossen. Derzeit prüfe das Landgericht Frankfurt, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde, so Möller-Scheu. Sollte das Gericht auf Betrug erkennen, gehen in München die entsprechenden Ermittlungen gegen Katja Günther weiter.

Auch angesichts gewiefter User gibt Anwältin G. nicht so schnell auf. Im Juni 2008 schickte sie eine Mahnung an Willi Wacker. Wacker ist ein Phantasiename, die Post kam zurück. Also hat Herr Wacker eine energische E-Mail bekommen von der Anwältin: Die Angabe einer falschen Adresse werte sie "als erstes Indiz für betrügerische Absicht", schreibt Günther und droht: "Entsprechende Veranlassungen werden getroffen."

Nie zu sprechen

Es folgt ein Link, der zu einer Seite führt, auf der die Mahnung hinterlegt ist mit einem Überweisungsformular zum Ausdrucken. Zu zahlen hat Herr Wacker für die Nutzung der Dienste auf der Seite "gehalts-rechner.de" 59,95 Euro. Zuzüglich Mahnkosten (5 Euro), zuzüglich Verzugszinsen (3,45 Euro), zuzüglich Anwaltsgebühr (32,50), zuzüglich Post- und Telekommunikationsentgelte (6,50). Macht summa summarum 107,40 Euro, zu überweisen auf ein Konto bei der Stadtsparkasse München. Dabei zeigt sich Günther generös: Ratenzahlung sei möglich.

Die massenweise von Günther verschickten Briefe haben auch die Münchner Rechtsanwaltskammer alarmiert. Die hat ein Problem mit der Kollegin, die eine ganze Zunft in Verruf bringt. Doch äußern darf sich der Kammer-Präsident nicht über sie. "Die Aktivitäten der Kollegin sind zur Kenntnis der Kammer gelangt", formuliert Hansjörg Staehle. "Zu den Einzelheiten ist mir der Mund leider verschlossen." Das Gesetz schreibt strikte Schweigepflicht vor.

Nur über Umwege erfährt man, dass ein berufsrechtliches Verfahren gegen Frau Günther läuft, das im Extremfall zum Entzug der Zulassung führen kann. Doch darüber hätte ein eigenes Anwaltsgericht zu entscheiden. Auch dieses Verfahren ruht, solange strafrechtlich gegen die Kollegin Günther ermittelt wird.

Diese will offenbar nicht über den Vorwurf der Abzocke reden. Sie reagiert nicht auf Anrufe, nicht auf Fax, nicht auf E-Mail. Als sie dann eines Tages angeblich im Hause ist, vertröstet die Mitarbeiterin wieder: Mandantengespräch, man könne unmöglich stören.

Das ist schade für den Anrufer, aber gut für die Angerufene. 0180er-Nummern sind absolut unüblich für Kanzleien, aber lukrativ, denn an jedem Gespräch verdient der Angerufene, egal, ob ein Mensch rangeht oder ein Automat. "Derzeit sind alle Mitarbeiter im Gespräch, bitte haben Sie einen Moment Geduld." Die leibhaftige Rechtsanwältin Katja Günther jedenfalls ist nie zu sprechen.

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(SZ vom 09.10.2008/lado)