Eine Münchner Anwältin treibt Geld für dubiose Internet-Firmen ein - von ihren Briefen sollten User sich aber nicht einschüchtern lassen.
Wenn man Pech hat, spricht ein Automat: "Der Teilnehmer ist momentan nicht erreichbar." Wenn man Glück hat, geht ein anderer Automat ran. "Hallooo! Und herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Günther", sagt dann eine sonore Männerstimme, unterlegt von dynamischer Musik. Der Mann vom Band muss mitunter eine ganze Weile reden, wenn nötig immer wieder von vorn, weil alle Mitarbeiter gerade im Gespräch seien.
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Ein Internet-User, der die Dienste der Internet-Seite "gehalts-rechner.de" nutzte, bekam eine Rechnung von 107,40 Euro. (© Foto: Andreas Heddergott)
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Und weil man eine 0180er-Nummer gewählt hat, kann das ins Geld gehen. 14 Cent pro Minute. Meldet sich irgendwann ein leibhaftiger Mitarbeiter, lautet die Auskunft wahlweise: Frau Günther ist außer Haus. Frau Günther ist morgen wieder im Haus. Frau Günther ist auf einem Seminar. Frau Günther ist kommende Woche wieder da. Frau Günther ist nie zu sprechen.
Niemand weiß, wie viele Menschen diese teure Nummer schon gewählt haben, weil sie von Katja Günther Post bekommen haben. Briefe, die das Wort "Mahnung" im Betreff hatten, oder überschrieben waren mit: "Ankündigung gerichtliches Klageverfahren." Rechtsanwältin Günther hat ihren Sitz in der Münchner Innenstadt, in einer Straße, die teuer und seriös klingt, und treibt Geld ein im Auftrag ihrer Mandanten.
Das sind Firmen, die ihr Geld im Internet verdienen wollen. Sie betreiben Seiten, auf denen Kochrezepte oder Horoskope zu finden sind, die bei der Berufswahl weiterzuhelfen versprechen oder Tattoo-Vorlagen anbieten. Alle kommen sie so daher, als sei der Service kostenlos, doch irgendwo im Kleingedruckten befindet sich in der Regel der Hinweis, dass rund 60 Euro zu zahlen sind.
Böse Briefe an die Anwältin
Frau Günther hat es dank ihrer Aktivität zu Prominenz im Netz gebracht. Zahllos sind die Einträge von Usern in Foren, in denen sie sich über ihr Gebaren beschweren, viele verärgerte Internet-Nutzer haben gar eigene Seiten geschaltet. Sie schreiben böse, öffentliche Briefe an die Anwältin, selbst ein Foto von ihr kursiert im Netz.
Ein TV-Team hat sie jüngst vor ihrer Wohnung aufgespürt, und man kann sehen, wie sie den Fernsehleuten die Tür vor der Nase zumacht. Die User geben sich gegenseitig Tipps, was zu tun ist, wenn Post von Frau Günther kommt: Bloß nicht zahlen!
"Nicht einschüchtern lassen", raten auch bundesweit die Verbraucherzentralen. Trotz aller Mahnungen, trotz aller Klageandrohungen, mit einem Gang vor Gericht gegen die angeblich säumigen Zahler sei nicht zu rechnen. Frau Günther und ihre Auftraggeber hätten dort keine Chance. "Abzocke" nennen die Verbraucherschützer das Tun der Anwältin und ihrer Auftraggeber.
Die Hinweise auf die Kosten seien so versteckt, dass man von einem kostenlosen Angebot habe ausgehen müssen. Iwona Gromek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät allen Empfängern von Günthers Mahnungen, Anzeige zu erstatten.
Viele tun das auch, gleich 300 sind schon bei der Münchner Staatsanwaltschaft eingegangen. Gegen Günther werde wegen des Verdachts auf Betrug und Nötigung ermittelt, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Grund seien ihre jüngsten Massenaussendungen, denen Günther ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden beilegte.
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In einem Staat dürften solche Machenschaften viel schneller geahndet und bestraft werden. Kenne einige die solche Schreiben von dieser Anwältin bekommen haben.einige Trotz ihrer Bezahlung weiterhin Mahnschreiben Pfändungsandrohung bekommen haben.
Das Anwälte sowas ausnutzen um Millionen mit Ahnungslosen meist jugendlichen zumachen ist himmelschreiend und Sittenwittrich.Zumal viele dieses aus Angst und Unwissenheit bezahlen .
Ein eindeutiger krimmineller Betrug und Abzocke Nötigung.,die man schon im Keim ersticken müsste.
Das sparkassen so lange mitmachen und daran verdienen und erst jetzt die Staatanwaltschaft ermittelt
Jedenfalls wirft es eine sehr schlechtes Licht auf alle Anwälte und Internet.
Nur ein eindeutiges Berufsverbot und Kontenfähndung wäre eine angemessene Strafe