Staat soll für Blechschaden haften:Rolls-Royce rammt Rolls-Royce

Staat soll für Blechschaden haften: Ein Unfall, der sich eigentlich nur auf der Maximilianstraße ereignen konnte: Zwei Rolls-Royce sind zusammengestoßen.

Ein Unfall, der sich eigentlich nur auf der Maximilianstraße ereignen konnte: Zwei Rolls-Royce sind zusammengestoßen.

(Foto: AFP)

Ein Unfall mit zwei Rolls-Royce Phantom ist wohl so selten wie ein Sechser im Lotto - und kann sich eigentlich nur in der Münchner Maximilianstraße ereignen. Für den Blechschaden soll die Staatskasse haften. Wegen eines Fehlers der Polizei.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Eine Karambolage mit zwei Rolls-Royce Phantom dürfte fast so selten sein wie ein Lotto-Sechser. Aber wenn es passiert, dann natürlich in der Münchner Maximilianstraße. Es könnte keine perfektere Kulisse für die Begegnung von Fahrzeugen geben, die jeden ihrer Besitzer mindestens 420.000 Euro gekostet haben: Auf der einen Seite der Juwelier Cartier und das Luxus-Modegeschäft Hermès, auf der anderen Straßenseite das Hotel Vier Jahreszeiten.

Obwohl unter Rolls-Royce-Fahrern Geld keine Rolle spielen dürfte, soll für diesen ungewöhnlichen Blechschaden nun aber die Staatskasse haften - weil nämlich die Polizisten bei der Unfallaufnahme im Angesicht der Luxusgefährte gar nicht erst auf die Idee gekommen sind, dass eines davon keinen gültigen Versicherungsschutz hat. Und da der Unfallfahrer längst wieder daheim in Dubai ist, will der geschädigte Münchner seinen Blechschaden in einem Amtshaftungsprozess einklagen.

Ein Münchner Luxuswagen-Händler hatte sein schwarzes Phantom-Coupé vor dem Hermès-Laden abgestellt. Ein Geschäftsmann aus dem Emirat Dubai, der vor dem Vier Jahreszeiten stand, sah hinter diesem Markenkollegen einen freien Parkplatz und wendete seine goldene Phantom-Limousine schwungvoll in einem Zug. Dabei unterschätzte er offenbar den Wendekreis seines 6,85 Meter langen Gefährts: Der goldene touchierte den schwarzen Phantom am hinteren linken Radlauf. Der Schaden belief sich auf rund 5000 Euro Werkstattkosten plus 1500 Euro für den Wertverlust.

Obwohl Zeugen den Crash gesehen und den Herrn aus Dubai darauf angesprochen hatten, ließ der sich nicht beirren und verschwand im Hotel. Die von Augenzeugen gerufenen Polizisten ließen den goldenen Rolls-Royce zu ihrer Inspektion Altstadt schleppen und teilten dem Besitzer mit, dass er sein Fahrzeug dort abholen könne. Der kam auch schon bald und musste 1500 Euro als Sicherheit bei den Beamten hinterlegen - in etwa der Betrag, den er als Strafe für die Unfallflucht sowie für die Abschleppgebühren zu erwarten hatte. Dann wurde sein Wagen freigegeben.

Erst später stellte sich heraus, dass der Mann aus Dubai für den Bereich Westeuropa keinen gültigen Versicherungsschutz hatte. Zudem hatte der Münchner Autohändler beim Generalkonsulat der Vereinigten Arabischen Emirate in Erfahrung gebracht, dass die Zustellungen und Vollstreckungen der Reparaturrechnung in Dubai wohl wenig Erfolg versprechend sei. Und ihn dort zu verklagen, dürfte gleichfalls eher aussichtslos sein. Deshalb richtete sich der Ärger des Münchners nun gegen den bayerischen Staat.

Ihm wirft er als Dienstherrn der Polizeibeamten vor, dass diese die Frage des Versicherungsschutzes bei der Unfallaufnahme hätten klären und das Fahrzeug gegebenenfalls sicherstellen müssen. Er macht deshalb in einem Prozess vor dem Landgericht München I gegen den Freistaat den Schaden geltend, der ihm durch den Unfall entstanden ist.

Aussichtslos ist die Klage nicht. Die Richter der 15. Zivilkammer müssen klären, ob unter den ungewöhnlichen Umständen wirklich die Voraussetzungen für eine weitere Sicherstellung der ausländischen Edellimousine bestanden hätten - denn dann hätte der geschädigte Händler bei Gericht einen sogenannten Arrest für das Auto erwirken können, bis sein Schaden beglichen ist.

Die Amtshaftungskammer des Landgerichts will Ende Februar das Urteil verkünden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: