Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen wegen versuchten Prozessbetrugs gegen Boris Becker ein. Der Ex-Tennisprofi zahlt 40.000 Euro Geldauflage.
Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker, 41, muss nach seinem gescheiterten geschäftlichen Abstecher in die Internetwelt noch einmal tief in die Tasche greifen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetruges gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 40.000 Euro eingestellt. Becker hat die Summe bereits bezahlt, das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen.
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Muss 40.000 Euro Geldauflage zahlen: Boris Becker. (© Foto: Getty)
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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft standen im Zusammenhang mit Beckers Beteiligung am Internetportal Sportgate, das 2001 Konkurs anmelden musste. Der frühere Tennischampion hatte im Juli 2000 in einer Bar in Washington eine auf Englisch verfasste handschriftliche Erklärung unterzeichnet, wonach er für "jegliche Verluste" von Sportgate bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen Euro eintreten werde. Aus Beckers Sicht handelte es sich bei dem Papier aber nur um eine Übergangsverpflichtung bis zur offiziellen Eintragung von Sportgate. Die anderen Gesellschafter beharrten indes auf seiner Haftung und verklagten Becker schließlich auf Zahlung der 1,5 Millionen Euro.
Geld für gemeinnützige Zwecke
Das Münchner Oberlandesgericht verurteilte Becker 2007 zur Zahlung von 114.000 Euro an den Insolvenzverwalter von Sportgate. Die Frage nach dem Zustandekommen der handschriftlichen Notiz blieb dabei ungeklärt. Nach dem Prozess leitete ein Richter die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter, weil er einen versuchten Prozessbetrug Beckers witterte. Die Ankläger ermittelten mehr als ein Jahr und luden die gesamte ehemalige Konzernspitze von Sportgate zur Vernehmung. Am Ende der sich offenbar juristisch sehr schwierig gestaltenden Ermittlungen steht jetzt die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft.
Die 40.000 Euro gehen zum Großteil an gemeinnützige Einrichtungen. Die Akte Becker und Sportgate dürfte damit endgültig geschlossen sein.
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(SZ vom 22.04.2009/woja)
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Einer der hervorstechenden Standortvorteile Münchens ist der Promi und Reichen Rabatt bei der Strafjustiz.
Die Münchner Strafjustiz beschäftigt sich lieber mit Hartz IV Schummlern als z.B. mit Steuerhinterziehern in Millionenhöhe. Für Steuerhinterziehungsdelikte in München, müssen schon Staatsanwälte aus Bochum nach München anreisen, damit überhaupt ermittelt wird.
Solche Fälle wie Zumwinkel usw. wären in München niemals verhandelt worden.
Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt. Die deutschen Promis haben Glück, für sie gibt es milderne Umschläge am laufenden Band. Doch was will man von einer Bananenrepublik Deutschalnd auch anders erwarten. Dieser Staat hat mal wieder elegant eine prominete Ekeligkeit entsorgt. War auch wohl nicht anders zu erwarten. Beckers Marktwert wird keinen Schaden leiden.