Alpenverein hofft auf Kompromiss in Lenggries:Hartes Ringen am Brauneck

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Bergbahnbetreiber und Alpenverein kommen sich im Tourengeher-Streit nur minimal entgegen.

Frederik Obermaier

Ein Gespräch, aber noch keine Lösung: Im Tourengeher-Streit am Brauneck ist am Mittwoch ein Krisentreffen von Alpenverein (DAV), Bergbahnbetreibern und der Gemeinde Lenggries ohne eine konkrete Entscheidung zu Ende gegangen. "Das Verbot bleibt", sagte der Geschäftsführer der Brauneck-Bergbahn, Peter Lorenz.

(Foto: Manfred Neubauer)

Tourengeher dürfen weiterhin nicht auf den präparierten Pisten in Richtung Gipfel aufsteigen. Alle Beteiligten wollen jedoch in der kommenden Woche am Brauneck nach alternativen Aufstiegsrouten suchen. Der Alpenverein spricht indes von einem "Minimalkompromiss" und will ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag geben.

Um zum Gipfelhaus - dem traditionellen Zielpunkt der Tourengeher am Brauneck - zu gelangen, müssen die Skibergsteiger bislang mindestens eine Piste überqueren. Vertreter der Gemeinde, vom Alpenverein und den Bergbahnen, wollen kommende Woche nach Orten suchen, wo dies gefahrlos möglich wäre. Sollte es einen solchen Pistenbereich geben, sei er auch an einer Lösung interessiert, betont Lorenz.

Seine einzige Bedingung: "Wir werden nicht die Verkehrssicherungspflicht übernehmen." Wer dies stattdessen übernehmen könnte, ließ er offen. Eine eigene Piste für Tourengeher lehnen die Liftunternehmer ab. Am Kolben in den Ammergauer Alpen gibt es seit kurzem eine solche Piste. Der DAV wertet sie als gelungenes Beispiel für das Nebeneinander von Tourengehern und Skifahrern.

Wo kein Tourengeher, auch keine ungeklärten Haftungsfragen, sagen sich jedoch die Bergbahnbetreiber am Brauneck. Sie berufen sich auf ein Gutachten ihres Branchenverbandes, wonach Pisten Sportstätten sind. Tourengeher könne daher der Aufstieg auf der Piste verboten werden. Das Gutachten sei "nicht mehr als eine Rechtsmeinung, keine Rechtsgrundlage", argumentiert Manfred Scheuermann, beim Alpenverein zuständig für Tourengeher.

Der DAV beruft sich auf das Recht auf freien Zugang zur Natur. Unterstützung bekommt der Alpinistenverband vom bayerischen Umweltministerium: "Loipen und Pisten sind Teil der freien Natur. Nach der bayerischen Verfassung haben daher grundsätzlich alle Erholungssuchenden entsprechenden Zutritt", heißt es dort. Abschließend klären könnten den Tourengeher-Streit die Gerichte: Etwa das Verfassungsgericht oder ein Zivilgericht im Falle eines Unfalls: "Das ist der ungünstigste Fall", sagt Scheuermann, "hoffen wir, dass er nie eintritt."

© SZ vom 23.12.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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