Von E. Müller-Jentsch

Zerstörte Dienstfahrzeuge, illegaler Besitz einer Pumpgun, verratene Zockerrazzien: Weil ein Sonderermittler enge Beziehungen zu Zuhälterkreisen pflegte, wird der Polizist nun vom Dienst entfernt.

Wegen seiner Nähe zum Rotlichtmilieu muss ein Münchner Hauptkommissar die Dienstmarke abgeben. Als Sonderfahnder hatte er den Auftrag, das Vertrauen von Personen aus der Münchner Huren- und Zuhälterszene zu gewinnen und sie zu Informanten zu machen. Offenbar knüpfte er in einigen Fällen zu eng Beziehungen: Sogar die Lebensgefährtin des Beamten ist im einschlägigen Gewerbe verwurzelt.

Rotlichtmilieu

Ein Münchner Hauptkommissar wurde wegen seiner Nähe zum Rotlichtmilieu vom Dienst entfernt. (© Foto: ddp)

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Das Polizeipräsidium warf seinem Sonderfahnder deshalb immer wieder vor, Befugnisse missbraucht und gegen die Interessen der Strafverfolgungsbehörden verstoßen zu haben. Vor dem Verwaltungsgericht München setzte die Behörde nun am Montag durch, dass der Mann aus dem Dienst entfernt wird.

Sonderfahnder gelten als harte Burschen. Manche von ihnen waren sogar stadtbekannt wie etwa "Kripo-Heinz": Sein Markenzeichen waren Schnauzbart und Derringer-Pistole in der Hosentasche. Der Mann hat in seiner aktiven Dienstzeit als Sonderfahnder wenigstens 2000 Ganoven verhaftet, gehörte 1972 zum Spezialkommando beim Olympia-Attentat und umkreiste nach einer unrühmlichen Frühpensionierung die Schönen und Reichen als Privatdetektiv, verdingte sich Friedrich Karl Flick und Clint Eastwood als Leibwächter.

Vielleicht dienten solche Typen aus längst vergangener Zeit auch für den heute 46 Jahre alten Sonderfahnder als Vorbild. Was ihm sein Dienstherr an Verfehlungen anlastete, würde in jeden Krimi passen: Da ging es um Schlägereien, zerstörte Dienstfahrzeuge, ein zertrümmertes Aquarium, den illegalen Besitz einer Pumpgun oder eines Schießkugelschreibers, um verratene Zockerrazzien und Ähnliches mehr.

Strafrechtlich verurteilt wurde der Kripomann, der äußerlich keineswegs an James Bond erinnert, dann aber "nur" wegen Strafvereitelung im Amt in Tateinheit mit Betrug sowie wegen des Verrats von Dienst- und Privatgeheimnissen: Elf Monate mit Bewährung lautete das inzwischen rechtskräftige Urteil. Alle anderen Ermittlungen wurden dagegen eingestellt.

Trotzdem hält das Polizeipräsidium den Hauptkommissar für untragbar. Zunächst hatte man den Kripomann, der als Sonderfahnder viele Jahre von seinen Chefs hervorragende Beurteilungen bekommen hatte, noch zu den uniformierten Kollegen einer Polizeiinspektion versetzt. Doch dann wurde er bei gekürzten Bezügen suspendiert.

Was er seither mache, wollte die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung wissen. Die erstaunliche Antwort: "Ich studiere im dritten Semester Jura."

Ihr Mandant konnte als Sonderfahnder nicht wie ein normaler Polizist auftreten, sonst hätte er nicht ermitteln können, erklärte seine Anwältin dem Gericht. Was wohl wichtiger sei, wollte der Polizist vom Gericht wissen: Informationen zur Milieu-Aufklärung oder die Anzeige eines 320-Euro-Blechschadens, den eine Prostituierte mit einem Fußtritt gegen das Dienstfahrzeug verursacht hatte? "Sollten die in der Szene vielleicht über mich lachen?" Auch habe im K133 nur als richtiger Sonderfahnder gegolten, wer mit einer "Schlampe" verkehre.

Der Beamte versuchte sich auch für angeblich unberechtigte Abfragen den Polizeicomputers zu rechtfertigen - dass diese dienstlich für "Kollegen vor Ort" erfolgt seien, habe er in der üblichen Hektik natürlich nicht dokumentiert. Allerdings habe er auch einmal seine Schwägerin "abgefragt", um zu erfahren, ob diese noch einen Führerschein besitze. Und dass er die Trunkenheitsfahrt der damals noch jugendlichen Tochter seiner Lebensgefährtin mit seinem Dienstwagen zu decken versucht habe, erklärte er mit der Sorge um das gefährdete Mädchen.

Sonderfahnder agieren am Rande der Legalität, dürfen aber die Grenze des Zulässigen nicht überschreiten, urteilte schließlich das Gericht: "Die Vertrauensbasis ist zerstört" (Az.:M19D09.5559).

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(SZ vom 23.02.2010)