Rund vier Wochen nach dem gewaltsamen Tod von Dominik Brunner am S-Bahnhof München-Solln liegt das Obduktionsergebnis vor.
Dutzende Verletzungen, besonders schwere an Kopf und Oberkörper: Etwa vier Wochen nachdem Jugendliche den 50 Jahre alten Manager Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt haben, liegt nun das Ergebnis der Obduktion vor.
Der gewaltsame Tod des 50-Jährigen auf dem S-Bahnhof in München-Solln am 12. September hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. (© Foto: ddp)
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Die Gerichtsmediziner zählten insgesamt 42 Verletzungen, darunter 22 sehr schwere an Kopf und Oberkörper. Dazu kamen 20 Abschürfungen, Kratzer und Prellungen, wie die Bild-Zeitung berichtete.
In der Gesamtheit tödlich
Doch nach Informationen der Blattes war keine einzelne der Verletzungen für sich genommen tödlich. Eine Hirnblutung, ein Herzinfarkt oder ein Schädelbruch wurde demnach als Todesursache ausgeschlossen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Schläge und Tritte in ihrer Gesamtheit - verbunden mit einem Schock- und Erregungszustand - eine tödliche körperliche Belastung darstellten. Erschwert wurde die Obduktion dadurch, dass die Notärzte zwei Stunden lang versuchten, Brunner zu reanimieren - und dabei wohl mehrere Rippen brachen.
Der 50-Jährige Brunner hatte sich vor vier Wochen im Münchner S-Bahnhof Solln schützend vor vier Kinder gestellt. Zwei jugendliche Schläger hatten ihn daraufhin geschlagen und getreten. Sie sitzen in Untersuchungshaft.
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(ddp-bay/kat/odg)
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"Am Ende ist es viel wichtiger, ob sie ein Geständnis abgelegt haben oder nicht und ob sie dem Gericht viel Arbeit gemacht haben oder nicht. So wie man das häufig liest. Da spielt dann die Tat selbst eine geringere Rolle, als das Verhalten im Verfahren."
Das habe ich gestern geschrieben und hat sich heute morgen bereits wieder einmal praktisch bestätigt. (Bericht in der lokalen SZ)
Zwei Jugendliche (einer 16 einer 20 Jahre) haben sich unabhängig voneinander in eine Schlägerei eingemischt, als sie dort vorbei gekommen sind. Schließlich auch einen bereits in einem Taxi sitzenden Jugendlichen wieder heraus gezogen, zu Boden gestoßen und auf ihn eingetreten. U. a. ins Gesicht.
Urteil für den 20 jährigen (Nur er stand jetzt vor dem Gericht.): 4 Wochen Dauerarrest. Damit blieb der Richter unterhalb der Forderung des Staatsanwalts und zu Gute kam dem Angeklagten sein Geständnis und weil er angab, Angst vor geschlossenen Räumen zu haben.
Dabei war der 20jährige wegen solcher Sachen nicht zum ersten Mal vor Gericht.
Warum wurde er immer noch so behandelt, als wäre es eine Bagatelle und als wäre er ein halbes Kind, das nicht weiß, was es tut? Dieses Urteil, so hart 4 Wochen Arrest auch sein mögen, stellt für mich lediglich eine Aufforderung dar, beim nächsten Mal wieder mit zu mischen, weil einem nicht wirklich was passiert.
Allzeithoch ist immerhin der Verweis auf § 211 StGB und die Relativierung einiger laienhaft, wenn auch menschlich plausibel angewendeter Rechtsbegriffe zu verdanken.
Insofern stimme ich auch Passagier zu und fasse mir dabei an die eigene Nase. Allerdings sollte man nicht den Versuch von Lesern abblocken, die Angelegenheit nach ihrem Rechtsverständnis einzuordnen.
Hilfreich fand ich inzwischen:
Blick in § 211 und 212 StGB.
Googeln unter Mordlust, Totschlag (Wikipedia) und "niedere Beweggründe".
Dort ein hilfreicher Link:
wewewe.spiegel.de/sptv/reportage/0,1518,120955,00.html
= "Niedere Beweggründe - Mord oder Totschlag". Darin unter anderem bemerkenswert:
"Hartnäckig hält sich die Meinung, ein Mord bedeute eine "vorsätzliche und mit Überlegung" ausgeführte Tötung. Diese Interpretation stammt allerdings aus der ursprünglichen Fassung des Reichsstrafgesetzbuches von 1871."
Anmerkung zu "Mordlust" unter Wikipedia: "In der Rechtsprechung hat dieses Merkmal allerdings nur eine geringe Bedeutung. In den meisten Fällen, in denen Mordlust festgestellt wird, ist der Täter schuldunfähig oder nur beschränkt schuldfähig".
Insgesamt ergibt sich daraus ein komplexes Gefüge, mit dem man den Vorgang für sich bewerten mag, aber für mich auch die Erkenntnis, dass für die Urteilsfindung aus gutem Grund Gerichte zuständig sind, die letztlich über das Grundgesetz legitimiert sind.
:-)
Meiner Ansicht nach war es Mord, da die Tötung aus Mordlust und grausam begangen wurde. Mordlust, da kein nachvollziehbarer Grund der Gewalttat vorliegt und grausam, da nicht ein Schlag/Tritt zum Tode führte, sondern deren Vielzahl.
Was ich AllzeitHoch ankreide ist, dass er/sie meiner Ansicht nach gewisse Tatmerkmale zur Diskussion stellt um zu provozieren. Nicht, um die Diskussion auf eine Sachebene zu heben.
Was war es denn Ihrer Meinung nach genau: niedertückischer Mordschlag?
Auch wenn der Laie juristische Fachbegriffe nur allzu gerne in seiner Argumentation verwendet, so sind diese zumeist juristisch eindeutig belegt. Und sie korrekt zu verwenden, hebt das Niveau der Argumentation beträchtlich ...
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