Skurriler Autounfall:Von Poller aufgespießt

Lesezeit: 2 min

Der Wagen eines Münchners ist von einem automatisch hochfahrenden Sperrpoller so heftig emporgedrückt worden, dass die Scheiben aus dem Auto sprangen.

E. Müller-Jentsch

Fehlgeleitet von der nicht mehr ganz aktuellen Software seines Navigationssystems endete für einen ortsunkundigen München-Besucher die Fahrt zu einem Fernsehstudio am Medien-Standort Unterföhring mit einem unfreiwilligen Luftsprung: Der Wagen des Mannes war von einem automatisch hochfahrenden Sperrpoller so heftig emporgedrückt worden, dass die Scheiben aus dem Auto sprangen.

Dieser skurrile Unfall bescherte aber nicht nur dem Unglücksraben eine saftige Reparaturrechnung - das juristische Nachspiel der Karambolage dürfte auch Konsequenzen für all jene Kommunen haben, die zunehmend Gefallen an den hydraulisch ausfahrbaren Sperrwerken finden.

Mit Eröffnung des neuen unterirdischen S-Bahn-Tunnels hatte Unterföhring den alten Bahnübergang mit automatischen Pollern für Autos unbefahrbar gemacht. Ziel war es, den Autoverkehr ins Gewerbegebiet mit seinen rund 15.000 Arbeitsplätzen aus den westlich der S-Bahn-Linie liegenden Wohngebieten herauszuhalten. Auf das Durchfahrtsverbot weisen Schilder und eine Ampel hin. Der gesperrte Abschnitt ist außerdem durch Kopfsteinpflaster kenntlich gemacht. Nur Fahrer von Linienbussen und Rettungsfahrzeugen dürfen hier durch und können per Funk die Sperrpoller hydraulisch absenken.

Zeichen vom Busfahrer

Der betroffene Autofahrer räumte ein, dass er das Durchfahrtsverbot schon gesehen habe. Ihm sei aber nicht bewusst gewesen, dass plötzlich Poller hochfahren könnten. Zumal ihm ein Busfahrer ein Handzeichen gegeben habe, wie er in der Gerichtsverhandlung sagte. Er habe den Wink so interpretiert, dass der Chauffeur ihm den Vortritt lasse.

Für den hohen Sachschaden an seinem Auto musste der Mann ohnehin selbst aufkommen. Aber dazu verlangte die Gemeindeverwaltung knapp 7000 Euro für den gleichfalls beschädigten Poller. Seine Versicherung zahlte jedoch nur 4400. Also wollte die Gemeinde vor dem Amtsgericht München den restlichen Betrag einklagen.

Dieser Schuss ging allerdings nach hinten los: Denn die Richterin stellte fest, dass die Gemeinde an dem Unfall eine Mitschuld trage. Nirgendwo sei auf die ausfahrbaren Poller hingewiesen worden. "Ein solcher Hinweis wäre allerdings angebracht gewesen, weil solche Anlagen noch unüblich sind und daher Kraftfahrer ohne ausdrücklichen Hinweis auch nicht damit rechnen."

Zwar hatte die Gemeinde in dem Verfahren erklärt, dass bei Installation der Anlage Induktionsschleifen verlegt worden seien, um zu verhindern, dass auch beim unbefugten Überfahren der abgesenkten Poller diese herausfahren könnten.

Die Richterin holte auch Auskünfte bei der Polizei ein und stellte fest, dass es im Vorfeld mit den versenkbaren Pollern schon zwei weitere ähnliche Unfälle gegeben hatte. "Damit ist bewiesen, dass es Situationen gibt, bei denen die Sicherungsmaßnahmen offensichtlich versagen", sagte sie. "Denn würde die Polleranlage in jedem Fall wie vorgesehen funktionieren, wäre es zu diesen Unfällen überhaupt nicht gekommen."

Auch eine deutliche Warnung vor herausfahrenden Pollern hätte die Fahrer vermutlich davon abgehalten, den fraglichen Bereich zu befahren. Die Richterin gab daher der Gemeinde zwei Drittel Mitschuld an dem Unfall. Zu der Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden gehöre nämlich neben speziellen technischen Vorrichtungen, die solche Unfälle verhindern, auch, dass die Funktionstüchtigkeit solcher Anlagen überwacht werde.

Das Urteil (Az 343 C 4623/09), das zur Folge hat, dass die Kommune einen Teil des Schadens nun aus eigener Kassen zahlen muss, ist zwar noch nicht rechtskräftig: Die Gemeinde Unterföhring hat umgehend Berufung beim Landgericht MünchenI eingelegt. Allerdings könnten die Chancen der Gemeinde schlecht stehen. Denn vor wenigen Tagen hat das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil veröffentlicht, das gleichfalls einer Gemeinde die Schuld an einem ähnlichen Poller-Unfall gibt.

Hier hatte sich ein Taxifahrer über Warnschild und Schritttempogebot hinweggesetzt und war dann ebenfalls von einem ausfahrenden Poller aufgespießt worden. Das OLG Hamm hat zwar keinen Zweifel an der Zulässigkeit solcher Anlagen, stellt aber, wie die Münchner Amtsrichterin, eine Verletzung der amtlichen Verkehrssicherungspflicht fest, weil die Warnhinweise auf das Poller-System nicht deutlich genug waren (Az.:9 U 109/07).

Weil solche Poller-Anlagen immer mehr in Mode kommen, kursieren im Internet schon Videos mit derartigen Unfällen.

© SZ vom 27.02.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: