Der Streit um das Moschee-Projekt geht weiter: Nun hat der Bauherr Klage gegen die Regierung von Oberbayern eingereicht.
Im Streit um den Bau der Moschee am Gotzinger Platz hat die auf Baurecht spezialisierte Sozietät Glock, Liphart, Probst jetzt im Auftrag des Bauherrn, des türkisch-islamischen Vereins Ditim, beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die Regierung von Oberbayern eingereicht.
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Eine Luftaufnahme des geplanten Moschee-Standorts (© Foto: Google Earth)
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Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Regierung von Oberbayern, mit dem der positive städtische Vorbescheid für das Bauprojekt aufgehoben worden war. Die vom Verein beauftragte Kanzlei hat bisher bei zahlreichen Großprojekten die juristische Beratung übernommen, zuletzt beim Bau der Fußball-Arena in Fröttmaning.
Wie berichtet, hatte die Regierung von Oberbayern am 18. September die Aufhebung des Vorbescheids öffentlich verkündet. Die Entscheidung stieß bei OB Christian Ude (SPD) und der rot-grünen Stadtratsmehrheit auf Kritik.
Weil Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) bei einer Bierzeltrede in Fürstenried angekündigt hatte, er wolle sich persönlich darum kümmern, ob man die Stadt zu einem Bebauungsplan zwingen könne, warnte Ude danach vor "einem rechtswidrigen Eingriff in kommunale Zuständigkeiten" und kündigte an, "die städtischen Zuständigkeiten notfalls vor Gericht zu verteidigen". Die Stadt ist in dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Beigeladene beteiligt.
(SZ vom 2.10.2006)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
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