Sendling:Tempo 30 abgelehnt

Geschwindigkeitsreduzierung in der Schäftlarnstraße ist nicht möglich

Von Birgit Lotze, Sendling

In der Schäftlarnstraße entlang der Isar von Sendling nach Thalkirchen wird auch in Zukunft Tempo 50 gelten. Eine generelle Beschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde, wie gefordert, sei nicht möglich, teilte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) dem Bezirksausschuss Sendling mit. Begründung: Die Schäftlarnstraße liegt im sogenannten Tertiärnetz, erfüllt also eine "Sammelfunktion", weshalb Tempo 50 zugrunde liegt. Das Kreisverwaltungsreferat kann keine Ausnahme machen, diese habe vor Gericht kein Bestand.

Die Schäftlarnstraße verbindet Stadtteile und fungiert auch als Zufahrt zum Mittleren Ring und zu den Autobahnen. Nach der Verkehrsmengenkarte des Planungsreferates aus dem Jahr 2014 sind dort zwischen Pogner- und Brudermühlstraße pro Tag 8000 Autos unterwegs. Der Bezirksausschuss will nun beim KVR eruieren, ob an stark frequentierten Stellen ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Doch auch dafür sieht das KVR bislang wenig Spielraum. Bodenschwellen seien dort nicht erlaubt, da die Straße auch für Notfahrteinsätze genutzt wird. Und Zebrastreifen seien nur an Überwegen erlaubt, die in Spitzenstunden nachweislich von mehr als 50 bis 100 Fußgängern benutzt werden. Anhaltspunkte dafür lägen dem Referat allerdings nicht vor.

© SZ vom 24.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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