Sendling:"Politischer Rufmord"

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SPD-Politiker Dill darf umstrittene Aussage nicht wiederholen

Sie sollen sogar den Hitlergruß gezeigt haben, die Männer in Kapuzenmänteln, die im Jahr 2005 eine Infoveranstaltung zur damals geplanten Moschee für rechte Parolen nutzten. So hatte sich im Bezirksausschuss (BA) Sendling der SPD-Fraktionssprecher Ernst Dill vor einigen Wochen erinnert. Weiter sagte er, Andreas Lorenz (CSU), damals Stadtrat und Mitveranstalter, habe im persönlichen Gespräch mit Dill bei dieser Veranstaltung vor zehn Jahren erklärt, man könne "sich seine Freunde eben nicht aussuchen". Dill darf das nun aber öffentlich nicht mehr behaupten: Lorenz, heute Landtagsabgeordneter und stellvertretender Fraktionssprecher im BA, hat beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen Ernst Dill erwirkt. Das berichtete er am Montagabend dem Gremium.

Die von Dill aufgestellten Behauptungen seien in mehrfacher Hinsicht unwahr, schreibt Lorenz in einer Presseerklärung und bekräftigt dies im Gespräch. Richtig sei, dass eine der NPD zugerechnete Gruppe die Veranstaltung gestört habe. Doch sobald der Kontext erkennbar gewesen sei, habe Stadtrat Manuel Pretzl als Moderator reagiert: durch sofortigen Entzug des Rederechts und mit Abschalten des Mikrofons. Von einem Hitlergruß habe überdies keiner der anwesenden Medienvertreter berichtet. Wäre es dazu gekommen, hätte ja auch der anwesende Chef der Polizeiinspektion handeln müssen, sagt Lorenz. Er selbst hätte so eine Geste sicher nicht unwidersprochen gelassen. Da es aber keinen Hitlergruß gegeben habe, fehle auch der Anlass für den von Dill zitierten Satz. Hierfür lägen dem Gericht eidesstattliche Versicherungen von Teilnehmern der Veranstaltung vor. Dills Unterstellung ziele nur darauf ab, ihn zu diffamieren, erklärt Lorenz: "Das ist versuchter politischer Rufmord, da musste ich handeln."

Die einstweilige Verfügung untersagt Dill solche Äußerungen; bei Zuwiderhandlungen muss er mit einem Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Haft von bis zu sechs Monaten rechnen. Lorenz verlangte in der Sitzung eine Entschuldigung. Sonst werde er "mit aller Entschiedenheit und Härte weitere zivil- und gegebenenfalls auch strafrechtliche Schritte ergreifen". Dill sagte nichts. Und auch sonst niemand. Die Sitzung ging einfach weiter.

© SZ vom 01.04.2015 / re - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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