Sendling:Party auf der Stemmerwiese

Verbotsschilder sollen für Ruhe und Ordnung sorgen

Nicht nur an der Isar im Bereich des Flauchers wird intensiv gefeiert, auch die Stemmerwiese im alten Sendlinger Ortskern zieht das Partyvolk offenbar zunehmend an. Diese Entwicklung versetzt Anwohner in Rage und hat nun die Stadtteilpolitiker zum Handeln bewegt. Elisabeth Robles-Salgado wohnt in der Nähe der Wiese, sie sitzt für die Grünen im Bezirksausschuss (BA). In der Sitzung am Dienstagabend fungierte sie quasi als Kronzeugin für einen Antrag, den die SPD-Fraktion eingebracht hatte: Die Sozialdemokraten wollen, dass am Gartentürchen der großen Stemmerwiese bei der Jägerwirtstraße ein Schild aufgestellt wird. "In einfacher Sprache" soll darauf erklärt sein, "was das geneigte Publikum auf dieser Wiese tun darf und was nicht".

Der Antrag kam ohne Gegenstimme durch, womöglich deshalb, weil Elisabeth Robles-Salgado ihren Kollegen eindringlich geschildert hatte, was seit geraumer Zeit auf der Wiese vor sich geht. "Es wird von Jahr zu Jahr schlimmer", klagt sie. Obwohl es verboten ist, fahren Autos auf die Wiese, Leute laden Bierkästen, ganze Biertischgarnituren und sogar Pavillons ab, auch Kindergeburtstage finden dort statt. Es werde auf der Wiese auch genächtigt, unter Bäumen würden die "Gäste" ihre Notdurft verrichten. "Wenn ich die Leute darauf hinweise, dass das dort untersagt ist, werde ich dumm angemacht", berichtete sie.

Ob nun Unwissenheit oder Dreistheit bei den Feiernden auf der Stemmerwiese vorherrscht - das Schild, das nun das Gartenbauamt anbringen soll, muss auf Wunsch des Bezirksausschusses entsprechend Paragraf 2 Absatz 2 der städtischen Grünanlagensatzung folgendes klarstellen: Verboten sind auf der Wiese Veranstaltungen aller Art, das Verunreinigen der Grünanlagen, Kfz-Verkehr aller Art, Feuermachen und Grillen, das Aufstellen von Bierbankgarnituren oder Teilen davon, elektrisch verstärkte Musik, Zelten beziehungsweise das Aufstellen von Pavillons sowie das Nächtigen auf der Wiese. Im Bezirksausschuss wurde in diesem Zusammenhang Kritik am Kreisverwaltungsreferat laut. Gegen den Willen des BA und gegen die Vorgaben der Grünanlagensatzung habe das Amt einer Kindertagesstätte dort ein Jahresabschlussfest erlaubt.

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