Sendling:Kaum Chancen gegen Brummer

Stadt lehnt ein Verbot der lärmenden Laubbläser ab

Laubbläser können einen auf die Palme bringen. Die Stadt München wird immer wieder von Bürgern aufgefordert, die Geräte - vor allem die benzinbetriebenen - zu verbieten. Auch aus Sendling lag dem Gesundheitsreferat nun wieder so ein Antrag vor. Schließlich gebe es die wesentlich leiseren und umweltschonenderen elektrischen Laubbläser, so der Bezirksausschuss in seiner Begründung. Die könne man stattdessen einsetzen, um Umwelt und Nerven zu schonen.

Doch das Gesundheitsreferat sieht sich dazu nicht in der Lage. Die Stadt könne weder ein stadtweites Verbot aussprechen noch eine kommunale Regelung erlassen, welche die Benzin-Laubbläser verhindern oder den Gebrauch einschränken, so die Antwort. Denn es gebe bereits Vorschriften dafür, veranlasst von der EU. Solange Geräte mit CE-Kennzeichnung eingesetzt würden, der garantierte Schallpegel angegeben und eine EG-Konformitätserklärung beigefügt sei, könne die Stadt sie in ihrem Hoheitsgebiet weder untersagen noch ihre Verwendung einschränken.

Es gebe noch die Möglichkeit für den Bundesgesetzgeber, zulässige Betriebszeiten für Wohngebiete zu erlassen. Doch auch die gebe es bereits. Laubbläser dürfen dort und in bestimmten anderen Gebieten, etwa in der Nähe von Krankenhäusern, nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Damit seien die Zeiten für sie schon wesentlich strenger gefasst als die für andere Geräte und Maschinen, die von 7 bis 20 Uhr eingesetzt werden dürfen.

Eine weitergehende Beschränkung oder gar ein Verbot hält die Stadt für nicht angemessen. Das wäre ein erheblicher Eingriff in die Rechte von Herstellern und Betreibern, wurde den Sendlingern beschieden. Gute elektrische Geräte seien teurer als benzinbetriebene: Ein erzwungener Austausch würde die Betreiber finanziell belasten. Das sei nur angemessen, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gebe. Da diese derzeit nicht ersichtlich seien, habe man keine Möglichkeit, Laubbläser ganz oder teilweise zu verbieten.

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