Sendling:Gute Nachricht für alle Eltern

MVG akzeptiert zu Kinderwagen umgebaute Fahrradanhänger

Fahrradanhänger, die zu Kinderwagen umgebaut werden können, dürfen nun in der U-Bahn, in Bussen und Straßenbahnen mitgenommen werden. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) hat den bislang geltenden Beförderungsausschluss aufgehoben - zumindest für eine Testphase. Im Sendlinger Bezirksausschuss (BA) überraschte diese Ankündigung: Der Antrag, eine Forderung eines Sendlinger Bürgers, war erst kürzlich gestellt worden. Manchmal gehe es schneller als gedacht, kommentierte der BA-Vorsitzender Markus Lutz (SPD). Und nahm es als Beispiel dafür, dass politische Arbeit an der Basis doch Wirkung zeigen kann.

Inzwischen ließen sich als Kinderwagen genutzte Fahrradanhänger oft von herkömmlichen Kinderwagen nicht unterscheiden, diese Meinung teilt die MVG. Sie seien in etwa gleich groß und hätten auch eine entsprechende Sicherheitsausstattung. Bei der S-Bahn ist die Mitnahme von Fahrradanhängern gestattet.

Noch agiert die MVG vorsichtig, ein Mitnahmeanspruch besteht nicht. Und es gibt Spielregeln: Es muss genügend Platz im Abteil sein, Gänge und Türbereiche dürfen nicht blockiert werden. In der U-Bahn beispielsweise muss an jeder Fahrzeugtür ein Türflügel freigehalten werden, so die MVG. Und: Der Anhänger darf nicht mit Deichsel in die Waggons gehievt werden, er müsse zum Kinderwagen umgebaut sein. Und auch er soll mit der Feststellbremse gesichert werden.

Weiterhin nicht in Bussen, Trams und U-Bahnen mitgenommen werden Leiterwagen und Segways und auch Fahrräder, Klappräder ausgenommen. Wie lange die Testphase für die Fahrradanhänger dauern soll, steht noch nicht fest. Bei übermäßigen Problemen wolle man die Regelung überdenken, heißt es bei der MVG.

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