Schwurgericht München:Zehn Jahre Haft für Ex-Fußballprofi

  • Das Münchner Schwurgericht hat einen ehemaligen Fußballprofi wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt.
  • Der Mann hatte im Suff seine Verlobte derart heftig verprügelt, dass die Frau in der darauf folgenden Nacht innerlich verblutete.

Von Christian Rost

Das Münchner Schwurgericht hat einen ehemaligen Fußballprofi am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die Kammer unter dem Vorsitz von Michael Höhne sah es als erwiesen an, dass der 43-jährige Güray B. am 7. Oktober 2014 seine 52-jährige Verlobte derart heftig verprügelte, dass die Frau in der darauf folgenden Nacht innerlich verblutete. B. legte sich nach dem Übergriff neben die Schwerstverletzte ins Bett und fand sie am nächsten Morgen tot vor. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn ursprünglich wegen Mordes angeklagt und letztlich zwölf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre Gefängnis.

Karriereende nach Kreuzbandriss

Wie Richter Höhne in der Urteilsbegründung ausführte, trank der Angeklagte seit seinem 21. Lebensjahr übermäßig Alkohol. Er war einst ein talentierter Fußballer, der bis zu seinem 17. Lebensjahr beim FC Bayern spielte und danach als Profi in die Türkei wechselte. Mit einem Kreuzbandriss endete die Karriere jäh. Beruflich kam er danach nicht wieder auf die Beine, zuletzt lebte er mit seiner ebenfalls alkoholkranken Freundin in einer Wohnung in Großhadern. Die beiden waren seit drei Jahren zusammen, oft gab es Streit und Prügel, wenn Güray B. getrunken hatte.

Nachbarn fühlten sich durch sein lautstarkes Verhalten massiv gestört und bedroht, eine Familien mit Kindern zog seinetwegen aus dem Mehrfamilienhaus aus. Nachdem sich die Nachbarn mehrfach bei der Vermieterin von B.s Wohnung beschwert hatten, kündigte sie den Vertrag und erwirkte letztlich die Zwangsräumung. Drei Tage vor dem angekündigten Termin geriet der Angeklagte darüber dermaßen in Rage, dass er in Wut auf seine Partnerin mit Fäusten eindrosch und auch nach ihr trat. Sie erlitt mehrere Milzrisse.

Wie der Angeklagte die Tatnacht beschreibt

Güray B. behauptete zunächst vor Gericht, er habe seine Freundin lediglich geohrfeigt. In der fraglichen Nacht sei sie zwei Mal ohne sein Zutun gestürzt, einmal beim Schließen der Jalousien und dann im Bad, weswegen sie auch geblutet habe. Schließlich musste er doch Faustschläge einräumen und überdies zugeben, schon gegenüber seinen drei vorherigen Partnerinnen - aus zwei Verbindungen gingen drei Kinder hervor - gewalttätig gewesen zu sein.

Das Schwurgericht sah den Angeklagten trotz seiner damals hohen Alkoholisierung als voll schuldfähig an. Es ordnete auch seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt an.

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