Schwimmen:Die Stadt will das Badeverbot an der Isar lockern

Schwimmen: Seit die innerstädtische Isar renaturiert ist, zieht es die Münchner in noch größeren Scharen ans Ufer - und bald vermutlich auch ins Wasser.

Seit die innerstädtische Isar renaturiert ist, zieht es die Münchner in noch größeren Scharen ans Ufer - und bald vermutlich auch ins Wasser.

(Foto: Robert Haas)
  • Die Stadt will das Badeverbot in der Isar lockern. Bisher war ihr das Haftungsrisiko zu hoch.
  • Die Umweltreferentin möchte dafür ein Beschilderungssystem für etwa 150 000 Euro entwickeln lassen.
  • Die Gesamtkosten sind noch unklar.

Von Dominik Hutter

Lange Zeit war der Stadt das Haftungsrisiko zu hoch. Nun aber will Umweltreferentin Stephanie Jacobs das Bade- und Bootfahrverbot an der Isar lockern. Komplett aufheben kann sie es nicht. Dazu gibt es zu viele gefährliche Einbauten und Wehre, an diversen Stellen erschweren hohe Uferwände oder steile Böschungen das Erreichen festen Bodens.

Zumindest an den Plätzen aber, wo die Stadt und ihre Haftpflichtversicherung es für vertretbar halten, soll der Fluss künftig intensiver genutzt werden können. Vor allem Boot-Fans können sich freuen: Stimmt der Stadtrat Jacobs Plänen zu, steht bald auch der bisher gesperrte Bereich zwischen Flaucher und Reichenbachbrücke für Touren auf dem Wasser offen.

Tabu für Schwimmer wie für Bootfahrer bleibt weiterhin der zentrale Isarabschnitt nördlich der Reichenbachbrücke. Dort wimmelt es von Hindernissen wie dem Cornelius-Streichwehr, dem Wehr zwischen Museums- und Praterinsel oder den Kaskaden auf Höhe Maximiliansbrücke. Die Pläne für ein Isar-Flussbad sind übrigens nicht Bestandteil der neuen Verordnung, sie werden separat diskutiert.

Die Lockerung der Isar-Regularien, die noch aus dem Jahr 1976 stammen, zählt zu den Leidenschaften vieler Stadträte und vor allem des früheren Umweltreferenten Joachim Lorenz, der die Novelle am liebsten noch in seiner Amtszeit durchgebracht hätte. Tatsächlich aber ist das Thema komplizierter, als es zunächst wirkt: Es galt, Naturschutzfragen zu klären und mit der Versicherung abzusprechen, wie teuer etwaige Badeunfälle die Stadt kommen können.

Denn die Allianz hatte sich zunächst gesträubt, auch Risiken außerhalb des "versicherungsfähigen Bereichs" abzudecken. Die Stadt trieb zudem die Sorge um, dass einzelne Mitarbeiter strafrechtlich belangt werden könnten, sollte irgendetwas passieren. Die Verwaltung ging davon aus, dass ihre Verkehrssicherungspflicht auf einem innerstädtischen Flussabschnitt vermutlich strenger ausgelegt wird als in Bereichen außerhalb von Ortschaften.

Diese juristischen Probleme hält Jacobs nun für ausgeräumt - größtenteils zumindest. Beim Naturschutz muss wohl noch einmal ein Gutachter ran. Ursprünglich war geplant, Eingriffe in die Natur an anderer Stelle zu kompensieren. Dies entspräche nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof nicht mehr der Rechtslage, so das Umweltreferat. Ökologisch besonders heikle Stellen sollen aber ohnehin für Freizeitaktivitäten gesperrt bleiben. Dazu zählt auch die Fischtreppe am Flaucher, die gerne mal als Kleinkinder-Planschbecken zweckentfremdet wird.

Die Haftungsrisiken ließen sich laut einem juristischen Gutachten "so weit als möglich minimieren", sagt Jacobs. Die Allianz habe inzwischen ohne finanzielle Forderungen einen erweiterten Versicherungsschutz zugesagt. Allerdings weisen die Gutachter darauf hin, dass letztlich immer alles von Gerichtsurteilen in Einzelfällen abhänge. Und: Ohne eine ausgeklügelte Beschilderung gehe gar nichts.

Wo das Verbot gelockert werden könnte

Ein entsprechendes Beschilderungssystem will Jacobs für etwa 150 000 Euro konzipieren lassen. Auf den Tafeln sollen Gefahrenstellen, Verbote sowie die Erlaubnis zum Baden oder Bootfahren abzulesen sein. Gut möglich, dass so an der Isar ein unschöner Blechwald entsteht: Denn nach Angaben des Baureferats stehen im Münchner Isarbereich schon jetzt etwa 530 Schilder. Die Beschilderung ist aber Voraussetzung dafür, die Verbote zu lockern.

Es gilt daher als unwahrscheinlich, dass die Lockerung schon zur anstehenden Sommersaison in Kraft tritt. Zumal der Umweltausschuss des Stadtrats bei seiner Mai-Sitzung das Thema in den Juni vertagt hat. Unklar ist noch, welche Kosten auf die Stadt zukommen. Die Ausschilderung oder auch die Kompensationen für Eingriffe in die Natur kann Jacobs bislang nicht beziffern - zum Entsetzen von Kämmerer Ernst Wolowicz, der die Beschlussvorlage daher ablehnt.

Nach dem Vorschlag von Jacobs soll das Baden künftig auch auf einem kurzen Abschnitt am Ostufer nördlich der Thalkirchner Brücke erlaubt werden, dazu kommen der östliche Isararm unterhalb der Wittelsbacherbrücke sowie der Bereich direkt nördlich der Max-Joseph-Brücke.

Vorschläge, die Isar auch zwischen Reichenbach- und Corneliusbrücke sowie zwischen Schwindinsel und Max-Joseph-Brücke zu öffnen, lehnt das Umweltreferat als zu gefährlich ab. Zudem soll das Badeverbot am Westufer auch zwischen Brudermühl- und Braunauer Eisenbahnbrücke gelten. Dort war Planschen nach der alten Verordnung noch erlaubt.

Etwas weiter geht Jacobs bei den Bootfahrern. Sie sollen auch die Floßgasse am Marienklausensteg passieren dürfen, ebenfalls freigegeben werden ein kurzer Abschnitt nördlich der Thalkirchner Brücke, Teile des Flaucherdeltas und der innerstädtische Bereich bis zur Reichenbachbrücke (ohne die Wittelsbacherschwelle). Anders als Schwimmer dürfen Boote auch in den Abschnitt zwischen Auer Mühlbach (kurz vor der Luitpoldbrücke) und Max-Joseph-Brücke.

Aber auch wenn der Stadtrat all dies beschließe, sei "nichts in Stein gemeißelt", sagt SPD-Stadträtin Verena Dietl. Nachträgliche Änderungen seien immer noch möglich. Gerade an der nördlichen Isar sei nicht nachvollziehbar, warum einige Bereiche weiterhin gesperrt bleiben.

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