Wegen versuchten Mordes sollen drei Schweizer Schüler nach einem Gewaltexzess vor Gericht kommen. Der gesamte Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Prozess gegen drei jugendliche Schläger aus der Schweiz wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung wird in München unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Mittwoch mit.
Bild vergrößern
Am Sendlinger Tor passierte der brutale Gewaltexzess. (© Foto: dpa)
Anzeige
Die zur Tatzeit 16 Jahre alten Schüler sind angeklagt, Ende Juni in der Innenstadt fünf Menschen grundlos niedergeschlagen zu haben. Der Ausschluss der Öffentlichkeit gilt dem OLG zufolge für die gesamte Gerichtsverhandlung einschließlich der Urteilsverkündung. Das Gericht wird voraussichtlich nicht vor Mitte Dezember über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Die jungen Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, besuchten vor der Attacke in Küsnacht bei Zürich eine Weiterbildungs- und Berufswahlschule. Ende Juni waren sie dann auf Klassenfahrt in München. Das Trio soll am Tattag Alkohol getrunken und Marihuana geraucht haben und dann ohne jeden Anlass losgeprügelt haben.
Zwei der Angeklagten sind Schweizer, einer hat einen slowenischen Pass. Die Familienverhältnisse werden als geordnet beschrieben. Allerdings sind alle drei bereits straffällig geworden. In Deutschland müssen sie nun mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren rechnen.
(sueddeutsche.de/wib)
Bundespräsident Gauck in Jerusalem
Die neueste Antwort
@jan2bach
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt in solchen Fällen über den Pressesprecher, mithin die Presseabteilung des Gerichtes.
Woraus leiten Sie denn den vermeintlich uneingeschränkten Anspruch der Öffentlichkeit ab, nicht nur über den Prozess informiert zu werden, sondern ihm auch leibhaftig beizuwohnen? Es ist schon richtig, dass nach deutschem Verfahrensrecht der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt. Aber eben nicht grenzenlos. Ein "echter" Prozess ist kein TV-Programm.
"Dem Artikel ist leider nicht zu entnehmen, was das OLG zu diesem bemerkenswerten Schritt treibt. Dessen Begründung sollte bitte bald nachgeliefert werden. Danke!"
Begründung:
§ 48 Abs. 1 JGG (Jugendgerichtsgesetz):
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist nicht öffentlich.
weshalb dieser Prozess insgesamt unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Diese hat angesichts der verhandelten schweren Straftaten im öffentlichen Raum sowie unserer Rechtsordnung selbstverständlich einen Anspruch darauf, darüber informiert zu werden.
Dem Artikel ist leider nicht zu entnehmen, was das OLG zu diesem bemerkenswerten Schritt treibt. Dessen Begründung sollte bitte bald nachgeliefert werden. Danke!
mich interessieren diese Menschen durchaus! Nicht daß ich einen von Ihnen begegne und er wieder hinterrücks zuschlägt.
Paging