Schwarzfahren im Nahverkehr:"Ich fahre umsonst"

Dirk Jessen aus Gilching bei München fährt regelmäßig schwarz. Damit das auch jeder mitbekommt, hat er stets ein Schild dabei. Das könnte ihn nun sogar vor einer Geld- oder Haftstrafe bewahren.

Von Marco Völklein

Dirk Jessen aus Gilching fährt regelmäßig schwarz. Er macht es gerne und er hat sogar stets ein Schild dabei. Auf dem steht: "Ich fahre umsonst." Damit will Jessen auf sein Anliegen aufmerksam machen: nämlich dass Fahrkarten abgeschafft gehörten. Und er will einen juristischen Kniff ausnutzen, um kostenfrei fahren zu können, ohne am Ende eine Geld- oder gar Haftstrafe zu riskieren.

Am Mittwoch hat Jessen einen Termin am Amtsgericht Starnberg. Kontrolleure der Deutschen Bahn hatten ihn im Frühjahr in einer S-Bahn erwischt und ihn wegen Schwarzfahrens angezeigt. Den Strafbefehl über 400 Euro will Jessen nicht akzeptieren. Denn mit dem "Ich fahre umsonst"-Schild habe er seine Absicht, die S-Bahn gratis zu nutzen, von Anfang an kundgetan, argumentiert Jessen. Er habe sich die Fahrt also gar nicht "erschlichen". Dies aber wäre laut Paragraf 265a Strafgesetzbuch Voraussetzung dafür, dass er bestraft werden kann - mit einer Geld- oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr.

"Wenn so ein Hinweis offenkundig ist, ist die Sache unstreitig."

Vertreter der Verkehrsbranche kennen diese Argumentation. Viele Gerichte hätten sie bestätigt, sagt Thomas Hilpert-Janßen vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). "Wenn so ein Hinweis offenkundig ist, ist die Sache unstreitig." Nur die 40 Euro "erhöhtes Beförderungsentgelt" muss der Schwarzfahrer stets entrichten.

Gestritten wird in Fachkreisen aber, ob es genügt, ein Schild oder ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Ich fahre schwarz" zu tragen. Denn damit signalisiere man lediglich anderen Passagieren seine Schwarzfahr-Absicht. Einige Gerichte entschieden, der Schwarzfahrer müsse vielmehr dem Betriebspersonal aktiv seine Absicht deutlich machen - also dem Busfahrer oder Lokführer das Schild vor die Nase halten. "Dann aber dürfte die Sache rasch beendet sein", sagt Hilpert-Janßen. Denn dann macht der Busfahrer vom Hausrecht Gebrauch und schmeißt Schwarzfahrer plus Schild raus.

Strafbarkeit soll abgeschafft werden

Schwarzfahr-Aktivisten wie Jessen geht es jedoch weniger um die Details der juristischen Debatte, sondern eher darum, eine Diskussion über "das Fahrscheinwesen an sich" und die Strafbarkeit des Schwarzfahrens in Gang zu setzen. Die Gefängnisse seien "bis zum Rand voll" mit Leuten, die wegen Schwarzfahrens eingesperrt wurden, sagt Jörg Bergstedt, der sich mit anderen vernetzt hat. Daher müsse die Strafbarkeit abgeschafft werden. Außerdem sollte die Benutzung von Bussen und Bahnen eh kostenfrei sein, auch "weil Millionäre zum selben Preis fahren wie Hartz-IV-Empfänger", sagt Bergstedt.

Für einen kostenlosen Nahverkehr müsste die öffentliche Hand allein in den Großstädten zwölf Milliarden Euro jährlich aufwenden, hält der VDV dagegen. Und dass Schwarzfahren eine Straftat ist, "sollte auch so bleiben" und nicht herabgestuft werden zur Ordnungswidrigkeit, findet Hilpert-Janßen. Zum einen habe das "symbolischen Charakter". Zum anderen gebe es ein praktisches Problem: Kontrolleure dürften Schwarzfahrer dann nicht mehr ohne Weiteres festhalten, um die Personalien zu notieren.

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