Schwabing:Wahlkabinen in der Firma

Firmensitze dürfen als Wahllokale genutzt werden. Sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, möglichst barrierefrei zu erreichen sind und auch noch geografisch günstig innerhalb oder nahe bei einem Wahlbezirk liegen. Die Unternehmen müssen aber Ansprechpartner und Verantwortliche sowie bei Bedarf Sicherheitspersonal am Wahlsonntag bereithalten. Erklären sich die Betriebe mit diesen Vorgaben einverstanden, ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) für jeden geeigneten Standort, der sich bietet, "dankbar". Zu rar sind passende Angebote.

Aus Sicht des KVR ist das Verwaltungsgebäude von BMW ein solch geeigneter Standort. Bei der Bundestagswahl im September befand sich in dem Gebäude am Petuelring erstmals ein Wahllokal, doch viele Westschwabinger fanden den Ort mangels ausreichender Beschilderung nicht sofort. Die Behörde verspricht Besserung: Sie dürfe "davon ausgehen, dass sich diese Problematik nicht wiederholt", heißt es in einem Schreiben an eine Schwabingerin, die sich deswegen bei der Bürgerversammlung beschwert hatte. Den Standort an sich stellt das KVR nicht in Frage. Ob sich das Wahllokal in einer Schule, einem Alten- und Service-Zentrum oder einem Firmensitz befinde, betont der stellvertretende Kreiswahlleiter, habe auf das Auszählverfahren "keinen Einfluss".

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