Schwabing:Überraschende Wende

Die Stadt hat den Abriss des Hauses an der Wagnerstraße untersagt, nun will der Eigentümer vor Gericht gehen

Von Stefan Mühleisen, Schwabing

Der Eigentümer des Hauses mit der Musikkneipe "Schwabinger Podium" will sich jetzt die Erlaubnis zum Abriss des Gebäudes vor Gericht erstreiten. Weil die Stadt Abbruch und Neubau des Gebäudes an der Wagnerstraße 1 aus denkmalschutzrechtlichen Gründen untersagt hat, kündigt der Anwalt des Hauseigentümers eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an. "Wir werden gegen diese Entscheidung gerichtlich vorgehen", sagt Rechtsanwalt Christoph Täger.

Wie der Fall ausgeht, dürfte für viele Münchner Immobilieneigentümer hochinteressant sein. Denn der Denkmalschutz wurde in dem Gebiet erst vor knapp einem Jahr, also lange nach dem Eigentümerwechsel, ausgeweitet. Aus dem nun geltenden Ensembleschutz leitet die Stadt überdies ab, dass der Eigentümer eine Sanierung und auch eine "Sozialbindung des Eigentums" hinnehmen müsse.

Seit Dezember 2014 ist bekannt, dass der frühere BMW-Finanzvorstand Friedrich Eichiner das Mietshaus gekauft hat. Über seinen Anwalt teilte er den Mietern mit, das Haus abreißen und durch einen Neubau ersetzen zu wollen. "Geplant ist, dass die Kündigungen (...) zum Ende des Jahres 2015 ausgesprochen werden", hieß es in dem Papier. Dafür musste der damalige BMW-Vorstand viel Kritik einstecken. Die Bürgerinitiative "Pro Schwabing" sammelte Tausende Unterschriften für den Erhalt des Hauses; unterstützt wurde sie vom Bezirksausschuss Schwabing-Freimann sowie von Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU).

Lokal "Schwabinger Podium" in München, 2014

Leise Hoffnung: Der geplante Abriss des Hauses an der Wagnerstraße 1 ist vorerst gestoppt, die Freude bei den verbliebenen Mietern groß.

(Foto: Lukas Barth)

Das Landesamt für Denkmalpflege hatte da den Stab über dem 1895 erbauten Haus schon gebrochen: Es erfülle nicht die Voraussetzungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes, hieß es. Spaenle wies die Behörde an, noch einmal zu prüfen. Das Ergebnis: Im Dezember 2015 wurde das geschützte "Ensemble Altschwabing" ausgeweitet; die Wagnerstraße zählt nun auch zu einem erhaltungswürdigen Bereich. Das teilte das städtische Planungsreferat Ende Januar dem Eigentümer mit: "Der Neubau ist aus denkmalschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig", heißt es in einem Brief an Eichiner, welcher der SZ vorliegt.

Das bayerische Denkmalschutzgesetz definiert ein Ensemble als "Mehrheit von baulichen Anlagen", wobei nicht jede dieser Anlagen für sich ein Denkmal sein muss. Die Summe der Einzelteile ist das Denkmal - das Gefüge aus Orts-, Platz- oder Straßenbild gilt als erhaltungswürdig. Und Eichiners Gebäude wertet die Stadt als "unverzichtbaren Bestandteil", wie es in dem Behördenbrief formuliert ist. Es sei für die historische Erscheinung des Ensembles von "besonderer Bedeutung". Die städtische Behörde hat dabei den Rückhalt von Bayerns oberstem Denkmalschützer. "Das Gebäude ist ensembleprägend", sagt Generalkonservator Mathias Pfeil.

Lokal "Schwabinger Podium" in München, 2014

Tradition: Noch ist das "Podium" im Erdgeschoss voller Gäste.

(Foto: Florian Peljak)

Die Stadt weist überdies ein Argument zurück, das viele Bauwerber für einen Abriss vorbringen: dass ein Sanierung des Gebäudes wegen des baufälligen Zustandes im Gegensatz zur Neubau-Variante viel zu teuer und deshalb nicht zumutbar sei. "Die Ermittlung der Sanierungskosten ist dabei nach Ansicht der Lokalbaukommission nicht nachvollziehbar", urteilt die Behörde. Die Gegenüberstellung der Kosten für Neubau und Sanierung sei in diesem Fall ohnehin "irrelevant". Es sei vielmehr zu prüfen, ob die Kosten der Sanierung "an sich zumutbar sind" - das bedeutet wohl: ob der Eigentümer sich das leisten kann. Jedenfalls vermisst die Behörde "tragfähige Gründe dafür, dass die Sanierung (...) dem Bauherrn nicht zumutbar wäre".

Eichiners Anwalt Täger will sich zu all dem nicht äußern, auch nicht zum Inhalt der Klage. Gut möglich, dass diese der Stadt eine Beschränkung des Baurechts vorwirft - also eine Art von Enteignung. Doch das Planungsreferat stellt schon jetzt fest, es seien "Inhalts- und Schrankenbestimmungen" gemäß Denkmalschutzgesetz und Grundgesetz und keine Enteignung. Dabei legt die Behörde dem Eigentümer nahe, dass er sich qua der Denkmaleigenschaft quasi zum Dienst an der Allgemeinheit verpflichtet hat und Grenzen des Profits akzeptieren muss. Aufgrund des Prinzips der "Sozialbindung des Eigentums" müsse es der Eigentümer hinnehmen, "dass ihm eine rentable Nutzung verwehrt wird". Dem Grundstück, so heißt es, "laste eine aus seiner Situationsgebundenheit abzuleitende immanente Beschränkung der Rechte des Eigentümers an, aus der sich Schranken seiner Nutzungs- und Verfügungsmacht ergeben". Dass der Ensembleschutz ausgeweitet wurde, nachdem der Kauf über die Bühne gegangen war, ist für die Stadt unerheblich. "Die privatrechtliche Ebene spielt bei dem Vorgang keine Rolle", teilt ein Sprecher mit.

Die Mieter haben die Entscheidung der Stadt mit großer Freude aufgenommen. "Das ist hervorragend, das verschafft uns einen Aufschub", sagt der Sprecher der Mietergemeinschaft, Stefan Lehnert. Vor zwei Jahren lebten noch 15 Menschen in sechs Wohnungen, nun sind es noch sechs Personen in zwei Wohnungen. Nach Lehnerts Angaben haben die meisten Abfindungsangebote angenommen, die Wohnungen stehen schon lange leer.

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