Schwabing:Etwas eingebremst

Eigentümer muss neuen Antrag für Heinrich-Mann-Haus stellen

Das umstrittene Bauprojekt an der Leopoldstraße 59 und 61, das inzwischen im öffentlichen Diskurs als "Heinrich-Mann-Haus" firmiert, hat einen juristischen Dämpfer erhalten. Der Eigentümer des Gebäudes, der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF), sowie ein Nachbar sind mit ihren Klagen beim Verwaltungsgericht München gegen den Bauvorbescheid der Stadt gescheitert. Nach Angaben eines Gerichtssprechers zogen beide ihre Klagen zurück. Der Vorbescheid habe weiterhin Geltung. WAF-Immobilienabteilungschef Alfred Herrmann bestätigte, es werde in nächster Zeit ein neuer Antrag an die Stadt gestellt.

Mit einem Bauvorbescheid erhalten Grundstücksbesitzer noch vor dem eigentlichen Bauantrag rechtsverbindliche Garantien von der Stadt zu den Rahmenbedingungen des Projekts, etwa zum Volumen der Gebäude oder den geforderten Abstandsflächen. Laut Herrmann gab es für den WAF an den Vorgaben für das Vordergebäude zur Leopoldstraße hin nichts auszusetzen, wohl aber an den baurechtlichen Entscheidungen für das Rückgebäude. Dabei gehe es um unterschiedliche Höhen des Anwesens, Dachschrägen und die daraus resultierende Verschattung. Auch gegen Vorgaben für die Abstandsflächen wollte sich der Eigentümer wehren. "Das Gericht hat uns empfohlen, einen neuen Vorbescheidsantrag einzureichen. Und das werden wir tun", sagt Herrmann. Er betont indes, dass das Projektziel nach Abriss und Neubau des Gebäudes nicht angezweifelt worden sei.

Eben dagegen stemmt sich der Verein Altstadtfreunde. Deren Mitglieder wollen das Haus unter Denkmalschutz stellen lassen, weil der Schriftsteller Heinrich Mann dort von 1914 bis 1928 gewohnt hat. Doch das Landesamt für Denkmalpflege will in dem Gebäude keine Denkmaleigenschaft erkennen. Ohnehin wird das Bauwerk, in dem etwa die Hypo-Vereinsbank eine Filiale betreibt, wohl noch lange stehen bleiben. Nach Herrmanns Worten gibt es noch langfristige Mietverträge in dem Haus, die "frühestens Mitte der Zwanzigerjahre" ausliefen. Es gehe bei dem Vorbescheid nicht um eine konkrete Planung, sondern darum, sich das Baurecht zu sichern.

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