Schwabing:Auflagen für Großtagespflege

Neue Einrichtung an der Schleißheimer Straße 118 soll kindergerecht umgebaut werden

In einem denkmalgeschützten Gebäude an der Schleißheimer Straße 118 eröffnet in den Räumen eines ehemaligen Ladens eine neue Großtagespflege. Bis zu zehn kleine Mädchen und Jungen im Alter von bis zu drei Jahren können in der Einrichtung "Junikind" künftig von zwei Pädagoginnen betreut und gefördert werden. Zum Austoben will die Gruppe "das abwechslungsreiche Angebot an Spielplätzen und Grünanlagen in der nahen Umgebung" nutzen, den Josephsplatz beispielsweise, den alten Friedhof, den Luitpold-, Massmann- oder den Olympiapark.

Etwas mehr als zwei Euro die Stunde zahlen Eltern derzeit für einen Platz in einer Münchner Großtagespflege. Das Angebot wird vom Stadtjugendamt gefördert und leitet sich vom Konzept der Tagesmutter ab. Stadtweit gibt es inzwischen mehr als 60 solcher Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von neun Wochen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr individuell und überschaubar betreut werden. Zu buchen sind mindestens zehn Wochenstunden, die Zeiten sind aber flexibel gestaltbar. Seit 2007 bietet das Jugendamt diese Betreuungsform an, die Behörde entscheidet auch über die Betriebserlaubnis.

Der Westschwabinger Bezirksausschuss befürwortete in seiner jüngsten Sitzung zwar die Nutzungsänderung, forderte allerdings Auflagen: Einzubauen sei ein zusätzliches WC für Kleinkinder, außerdem fehlten Waschgelegenheiten und eine Küchenspüle. Gesa Tiedemann (Grüne) hatte ihren BA-Kollegen zuvor zwar erläutert, wie "immens" der Bedarf an Plätzen in einer Großtagespflege sei und dass die räumlichen Anforderungen nicht denen einer Kindertagesstätte entsprächen. "Deshalb sollten wir diesem Engagement auch keine Steine in den Weg legen."

Thomas Rock (SPD), früher selbst einmal in einer solchen Einrichtung aktiv, bestätigte sie dabei. Doch die beiden setzten sich mit ihren Argumenten nicht durch. Gesplittet durch alle Fraktionen stimmten neun Gremiumsmitglieder gegen zusätzliche Auflagen, zwölf forderten sie. Das Votum des Stadtteilgremiums hat aber lediglich empfehlenden Charakter: Die endgültige Entscheidung trifft die städtische Lokalbaukommission.

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