Eine Lehrerin wollte vom Freistaat 30,12 Euro Schadenersatz, weil ein Unbekannter auf dem Lehrerparkplatz ihr Auto beschmiert hatte. Die Klage wurde abgewiesen.
Die Frau ist standhaft: Eine Lehrerin des Münchner Rupprecht-Gymnasiums will sich nichts gefallen lassen - koste es was es wolle. Die Pädagogin, die Chemie und Biologie unterrichtet, wollte vom Freistaat 30,12 Euro Schadenersatz, weil ein Unbekannter auf dem Lehrerparkplatz ihren roten VW beschmiert hatte.
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In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München sattelte sie gleich noch 5000 Euro Schmerzensgeld drauf. Weil sie mit ihrer Forderung bei den Richtern abblitzte, kommen nun rund 360 Euro Gerichtskosten auf sie zu - aber das ist ihr egal. Es wurmt sie nur, dass nun niemand für den Frevel an ihrem Wagen büßen muss.
Wahrscheinlich war es ein Schüler, der sich über die Lehrerin geärgert hatte. Und was er dann mit dickem schwarzen Plakatstift auf die Fahrertür gemalt hatte, war extrem unhöflich: "Fuck...", stand da, die Pädagogin musste damit erstmal an den grinsenden Schülern vorbei vom Schulhof fahren und daheim in ihrer kleinen Vorortgemeinde parken, wo jeder das Auto kennt.
Doch zum Glück konnte ein Spezialist die Schmiererei recht preiswert entfernen. 21,42 Euro verlangte der Lack-Fachmann nach erfolgreicher Reinigung. Da die Polizei den Täter nicht ermitteln konnte, wandte sich die Lehrerin an den Dienstherrn.
Engelsgeduld vergebens
Das Beamtenrecht sagt nämlich, dass die Öffentliche Hand für Schäden, die ein Beamter im Dienst erlitten hat, aufkommen kann. Bei finanziell unerheblichen Schäden winkt der Staat allerdings ab, so wie auch hier bei der Lehrerin. Auch als die noch 8,70 Euro Fahrtkosten zum Lackdoktor anhängte, änderte der zuständige Sachbearbeiter seine Meinung nicht.
Da erhob die Pädagogin Klage vor dem Verwaltungsgericht München. Der Vorsitzende Richter bemühte sich mit Engelsgeduld der Frau klar zu machen, dass sie einen Anspruch nur gegen den Täter habe - und wenn der nicht gefunden werde, müsse sie den Schaden eben selbst tragen. "Der Dienstherr hat doch keine Vollkasko-Pflicht."
Und Schmerzensgeld könne sie vom Staat in diesem Fall schon gar nicht fordern - "der Dienstherr hat ihnen ja keine Schmerzen zugefügt", sagte der Vorsitzende. Schmerzensgeld sei als persönliche Genugtuung für das Opfer gedacht, die der Täter zu leisten habe. Die Gymnasiallehrerin pochte jedoch auf ihre eigene Sicht der Dinge: "Muss ich mir denn alles gefallen lassen?", fragte sie und blieb eisern bei ihrer Klage.
Sie sei doch eine Person des öffentlichen Lebens und die Schmiererei folglich Beamtenbeleidigung. Das Gericht riet der Frau dringend, wenigstens die aussichtslose Schmerzensgeldklage fallen zu lassen, weil sich die Prozessgebühr sonst massiv erhöhe. Die Lehrerin weigerte sich aber, und beteuerte nochmal: "Das will ich mir nicht gefallen lassen." Die Klage wurde abgewiesen.
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(SZ vom 07.07.2009/sonn)
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aber was beschämend is:, warum stellt sich die leitung der schule nicht hinter seine angestellten? losgelöst ob gute oder schlechte lehrerin,die tatsache das ein/ne scüler oder schülerin sich einen sehr schlechten scherz erlaubt haben, sollten ein paar pädagoische maßnahmen erzeugen doie auch dazu anregen mit dem besitz anderer künftig vorsichtiger umzugehen...
vieeleicht hatte sie ja nicht so ganz unrecht und möglicherweise solidaritären sich einige ihrer kollegen mit ihr - weiss mans....
Wieder einmal mehr ein Beweis dafür, dass Lehrer zu viel Freizeit haben.