Schadstoffbelastung:Mit Druck zu besserer Luft

Verwaltungsgericht befasst sich mit Klagen gegen Freistaat und Stadt

Von Marco Völklein

Das Verwaltungsgericht München wird sich in der kommenden Woche mit der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Freistaat und die Stadt München befassen. Die DUH-Juristen streiten seit Jahren vor Gericht um den "Luftreinhalteplan" der Stadt; die mündliche Verhandlung am Dienstag, 10. Mai, dürfte ein weiterer Höhepunkt in dieser Auseinandersetzung werden. Der Verband will Land und Stadt zu "einschneidenderen Maßnahmen" vor allem gegenüber Autofahrern zwingen, um so die Belastung der Luft mit Schadstoffen zu senken. Unter anderem fordern die DUH-Leute die Einführung einer City-Maut, die Umstellung der stadtweit 3400 Taxis von Diesel- auf Gas-, Elektro- oder Hybridantriebe sowie eine massive Förderung des öffentlichen Nahverkehrs - beispielsweise durch die Einführung eines Ein-Euro-pro-Tag-Tickets im MVV. "Die Stadt hat seit Jahren Probleme mit der Luftreinhaltung", kritisiert DUH-Chef Jürgen Resch stets. "Und sie unternimmt nichts. Das ist rechtswidrig."

Konkret haben die Umweltjuristen beim Verwaltungsgericht die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 10 000 Euro gegen den Freistaat beantragt. Denn eigentlich hatten die Umweltschützer bereits im Jahr 2012 vor Gericht gewonnen. Damals hatte das Gericht Land und Stadt dazu verdonnert, "einschneidendere Maßnahmen" im Kampf um die Luftreinhaltung zu ergreifen - was allerdings konkret darunter zu verstehen sei, ließen die Richter offen. Seither haben Stadt und Freistaat zwar den Luftreinhalteplan für München fortgeschrieben und dort unter anderem Maßnahmen wie das jüngst gestartete E-Auto-Förderprogramm oder die Planungen für einen Autotunnel an der Landshuter Allee aufgenommen; den DUH-Leuten reicht das aber nicht. Sie hoffen, dass das Gericht ihnen folgt und mit der Verhängung eines Zwangsgeldes den Druck auf Freistaat und Stadt erhöht.

Die Richter werden sich zudem mit einer weiteren Klage befassen, die in dieselbe Richtung geht. Diese hat der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) vor einiger Zeit eingereicht. Er plädiert unter anderem für die Einführung einer "Blauen Plakette" innerhalb der Münchner Umweltzone; diese würde dazu führen, dass künftig Autos mit einem hohen Stickoxid-Ausstoß, vor allem auch Diesel-Pkw, nicht mehr in das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings hineinfahren dürften. Vorher müsste allerdings der Bund dafür die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Einen entsprechenden Vorstoß der Umweltminister von Bund und Ländern hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt zurückgewiesen.

In der Gerichtsverhandlung werden die DUH-Leute auch das Beispiel Paris anführen. Dort hatten die Behörden bei Überschreiten der Luftschadstoffgrenzwerte Fahrverbote verhängt: An geraden Kalendertagen durften nur Autos mit geraden Kennziffern rollen, an ungeraden Tagen nur die mit ungeraden Nummern. Münchens Umweltreferentin Stephanie Jacobs (parteilos) lehnt solche Maßnahmen aber strikt ab: "Allgemeine Innenstadtsperrungen und eine City-Maut sind unverhältnismäßig, unsozial und rechtswidrig", sagt sie. Zudem sei die Autoindustrie gefordert, ihre Fahrzeuge "endlich im Echtbetrieb sauber zu machen".

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