Interview: B. Kastner

Der Heimleiter Helmut Berger spricht über den tragischen Fall des Solln-Täters, der vier Monate in seiner Einrichtung gelebt hat - aber nie Halt fand.

Sebastian L., einer der beiden mutmaßlichen Schläger von Solln, die unter Mordverdacht im Gefängnis sitzen, hat Anfang des Jahres für knapp vier Monate in der Jugendpension (Jup) am Kolumbusplatz gewohnt. Helmut Berger, der die Jup leitet und Geschäftsführer des Vereins Wohnhilfe ist, berichtet von den Problemen, die richtige Hilfe für gewaltbereite, süchtige Jugendliche zu finden. Und er räumt ein: Der 17-jährige Sebastian ist durch alle Raster gefallen.

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Was tun mit kriminellen Jugendlichen? Auch die Gewalttat von Solln wird im Wahlkampf ausgeschlachtet, beklagt Helmut Berger. (© Foto: ddp)

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Süddeutsche Zeitung: In die Jup, so heißt es, kommen die Schlimmsten der Schlimmen.

Helmut Berger: Nicht nur. Wir hatten auch schon eine junge Frau, die während ihrer Zeit bei uns das Abitur gemacht hat. Leider schaffen es diese Klienten nicht in die Schlagzeilen. Aber es ist natürlich wahr, dass viele sehr problematische junge Menschen bei uns anlanden.

SZ: Sie selbst haben Sebastian L., einen der beiden mutmaßlichen Schläger von Solln, eine "verlorene Seele" genannt. Sind Sie sicher, in den vier Monaten, die er bei Ihnen war, alles für ihn getan zu haben?

Berger: Es wäre vermessen, sich sicher zu sein, dass wir keine Fehler gemacht haben, und mit "wir" meine ich das gesamte System der Jugendhilfe. Wir müssen uns immer wieder Gedanken machen, was wir hätten besser machen können.

SZ: Es fällt auf, dass nie versucht wurde, Sebastian geschlossen unterzubringen, obwohl er immer wieder abgehauen ist und sich selbst als gewaltbereit einstuft, wenn er unter Alkoholeinfluss steht.

Berger: Es ist zuerst Aufgabe der Eltern oder, wie bei Sebastian, des Vormunds, eine geschlossene Unterbringung gegen seinen Willen zu initiieren. Entscheiden muss es dann das Familiengericht. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes könnte die Unterbringung auch anregen.

SZ: Und Sie als Heimbetreiber?

Berger: Ein freier Träger wie wir kann nur eine Empfehlung aussprechen.

SZ: Haben Sie das getan?

Berger: Die Tragweite seiner Drogen- und Alkoholabhängigkeit und die Notwendigkeit einer Behandlung wurde erst wenige Wochen vor seinem Auszug bei uns ärztlicherseits festgestellt, und wir haben erst Tage vor seinem Abschied davon erfahren. Zuvor aber hatten wir im Team schon immer wieder thematisiert, dass eine geschlossene Unterbringung angebracht wäre. Wenn ein junger Mann als schwer suchtabhängig gilt und infolgedessen als aggressiv, dann ist es an der Zeit zu intervenieren. Aber nach aller Erfahrung macht es bei einem 17-Jährigen keinen Sinn mehr, überhaupt diesen Antrag zu stellen.

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