Rosenkrieg vor Gericht:Derbe Beschimpfungen führen zu Kontaktverbot

Von Christian Rost

"Hure" war noch die freundlichste Bezeichnung, die Ornella R. für ihre Nebenbuhlerin übrig hatte. In 15 Handy-Kurznachrichten beschimpfte die 50-Jährige die heimliche Geliebte ihres Freundes auf übelste Art. Dass daraufhin ein Familiengericht Ornella R. ein Kontaktverbot zu der Frau erteilt hatte, ignorierte sie in ihrer grenzenlosen Wut. Sie machte mit den Beleidigungen einfach weiter. Am Montag musste sie sich nun am Münchner Amtsgericht einfinden.

Ornella R. hatte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung und Nachstellung Einspruch eingelegt. Der Strafbefehl sah eine Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro vor, die die Angeklagte aber nicht zahlen wollte. Vor Gericht gab sie zwar zu, die 15 derben SMS im Juli und August 2014 an die Nebenbuhlerin aus dem Raum Fürstenfeldbruck geschickt zu haben. Ornella R. wollte aber klarstellen, weshalb sie so gehandelt hatte. Sie sei mit ihrem Freund am 27. Juni vorigen Jahres spät nach Hause gekommen. Während der Freund im Bad war, so berichtete R. weiter, traf eine SMS ein - Absender war eine Frau. Der Freund habe darauf angesprochen behauptet, es sei eine Nachricht von seinem Vater gewesen - und habe sie rasch gelöscht. R. bestand nun darauf, dass er die Nummer anruft, über die die SMS kam. Der Mann konnte unter dem Druck seiner eifersüchtigen Freundin nicht anders und wählte. Als Ornella R. das Handy an sich nahm, war natürlich nicht der Vater dran, sondern eine Frau, mit der ihr Freund seit einem Jahr eine Affäre hatte, wie sich herausstellte. "Dann ging es hin und her zwischen uns dreien", sagte R., die darauf verwies, dass auch die Nebenbuhlerin sie mit allerlei Beleidigungen bedacht habe in mehreren Telefongesprächen und SMS.

Richter Matthias Braumandl erkannte gleich, dass es in diesem Fall von enttäuschter Liebe nicht nur eine Schuldige gibt, sondern mehrere Beteiligte. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte der Richter das Verfahren ein. Ornella R. musste aber versprechen, dass sie sich von der Ex-Geliebten ihres Freundes künftig fern hält und keinerlei Kontakt mehr zu ihr aufnimmt. Darüber hinaus muss die Angeklagte 150 Euro Geldauflage an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Weil die Sozialhilfeempfängerin selbst diesen geringen Betrag kaum aufbringen kann, meldete sich ihr Freund aus den Zuhörerreihen im Gerichtssaal und kündigte an, den Betrag zu übernehmen. "Schließlich war ich an allem schuld", sagte er kleinlaut. Nach der Verhandlung schloss ihn Ornella R. in die Arme.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: