Rolls-Royce rammt Rolls-Royce:Luxuswagen ohne Versicherungsschutz

Rolls-Royce rammt Rolls-Royce: Seltener Unfall: Ein 420 000 Euro teurer Rolls Royce rammte in der Innenstadt den ebenso teuren Wagen eines Luxusautohändlers.

Seltener Unfall: Ein 420 000 Euro teurer Rolls Royce rammte in der Innenstadt den ebenso teuren Wagen eines Luxusautohändlers. 

(Foto: AFP)

Rolls-Royce rammt Rolls-Royce, so einen Unfall kann es eigentlich nur auf der Maximilianstraße geben. Seit Jahren beschäftigt die Karambolage zwischen den Luxusfahrzeugen eines Münchner Autohändlers und eines Inders die Gerichte. Der Autohändler bleibt wohl auf seinem Schaden sitzen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Mal sehen, ob was geht, hatte sich ein Münchner Luxuswagen-Händler an einem Julitag vor vier Jahren gedacht: Mit einem nagelneuen Rolls-Royce war er zum Hotel Vier Jahreszeiten gefahren und hatte das 420.000 Euro teure Auto auf der gegenüber liegenden Seite zwischen dem Juwelier Cartier und dem Luxus-Modegeschäft Hermès geparkt. Allerdings fing sich der Autohändler dann keinen Käufer, sondern eine teure Beule am linken hinteren Radlauf des schwarzen Phantom-Coupés ein.

Wenigstens war der Unfallgegner standesgemäß: Ein indischer Geschäftsmann aus dem Emirat Dubai mit einer goldenen Rolls-Royce-Phantom-Limousine. Seither beschäftigt diese Karambolage Münchner Gerichte. er Autohändler will nämlich den Freistaat für die Reparaturkosten in die Pflicht nehmen, weil Polizisten bei der Unfallaufnahme geschlampt haben sollen. Auch das Oberlandesgericht München machte ihm am Donnerstag allerdings wenig Hoffnung.

Der indische Geschäftsmann war nach dem Unfall, obwohl von Zeugen darauf angesprochen, im Hotel verschwunden. Der Portier hatte dann die Polizei gerufen, die den Gold-Rolls zur Polizeiinspektion schleppen ließ. Dort bekam ihn der Inder später gegen eine Sicherheit von 1500 Euro wieder - wegen der zu erwartenden Strafe angesichts der Fahrerflucht. Dass der Wagen für den Bereich Westeuropa keinen gültigen Versicherungsschutz hatte, war den Beamten aber nicht aufgefallen.

Da es aussichtslos ist, gegen den Inder zu klagen und die rund 20.000 Euro Unfallschaden in den Vereinigten Emiraten einzutreiben, richtete sich der Ärger des Münchner Autohändlers gegen den bayerischen Staat als Dienstherr der Polizeibeamten. Er klagte vor der Amtshaftungskammer am Landgericht München I, dass die Polizisten die Frage des Versicherungsschutzes bei der Unfallaufnahme hätten klären und das Fahrzeug dann bis zur Schadenersatzzahlung sicherstellen müssen.

Rechtsanwalt Alfred Braun: "Nach dem Polizeiaufgabengesetz obliegt der Polizei der Schutz privater Rechte immer dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert würde." Das Gericht hatte dann aber geurteilt, dass es Sache des Grenzschutzes sei, unversicherte ausländische Fahrzeuge zurückzuweisen - also hätten die Münchner Beamten davon ausgehen dürfen, dass alles okay ist.

Eine Amtspflichtverletzung würde sich auch erst dann "verdichten", wenn es nach der unterlassenen Sicherstellung des Rolls zu einem weiteren Unfall gekommen wäre. Das Oberlandesgericht machte deutlich, dass die Berufung keine Erfolgsaussicht hat - die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sei die Sache jedes Einzelnen. Der Anwalt beantragte, die Revision zuzulassen: Er wollte den Fall dem Bundesgerichtshof vorlegen. Das Urteil ergeht Mitte Juli.

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