Auf www.sueddeutsche.de haben wir in einem Arktikel mit der Überschrift "Zweite Runde vor Gericht. Kamp und Burda im Clinch. Was geschah auf dem Friedhof wirklich: Die umstrittene Klage von Alexandra Kamp gegen zwei Blätter aus dem Burda-Verlag wir in zweiter Runde verhandelt" über Frau Kamp geschrieben:
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"Im (...) Prozess gegen die beiden (..) Burda-Blätter stellte sich dem Gericht die Situation dann aber in einem neuen Licht dar. Die 9. Zivilkammer kam daher im Urteil zu der Feststellung: Die Angaben der Klägerin und des Zeugen Kamp (...) sind im Kernpunkt falsch.
Die Kamps hätten sich von dem Pressefotografen bereitwillig ablichten lassen und somit ihre Einwilligung stillschweigend erteilt. Daher stehe Alexandra Kamp weder das Anrecht auf eine Geldentschädigung zu noch der Anspruch, dass dieses Bild künftig nicht mehr verbreitet werden dürfe (...) Dagegen hatte sie Berufung eingelegt.
Vor dem 18. OLG-SEnat wird nun eine Reihe von Zeugen dazu gehört, wie sich die Situation damals auf dem Friedhof dargestellt hatte. Der Prozess wird fortgesetzt."
Hierzu stellen wir richtig:
Der Prozess wird nicht fortgesetzt. Vielmehr ist das Oberlandesgericht, anders als das Landgericht, nach der Zeugenvernehmung des Fotografen zu dem Ergebnis gekommen, dass weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Einwilligung von Frau Kamp vorliegt und sie insbesondere sich nicht bereitwillig hat ablichten lassen. Vor diesem Hintergrund verpflichten sich sodann der Burda Verlag unter Androhung einer Vertragsstrafe, es in Zukunft zu unterlassen, das Foto, welches Frau Kamp am Grab ihres Vaters zeigt, erneut zu veröffentlichen. Weiterhin übernahm der Burda Verlag sämtliche Kosten, die Frau Alexandra Kamp durch das Verfahren, über welches wir berichtet haben, entstanden sind.
Die Redaktion
Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen
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