Ottobrunn:Betrunkener verletzt Notärztin schwer

Rettungswagen im Einsatz

Rettungswagen im Einsatz

(Foto: dpa)
  • Ein 20-jähriger Flüchtling hat in Ottobrunn offenbar vier Menschen angegriffen, zwei von ihnen waren Rettungskräfte auf dem Weg zu einem Einsatz.
  • Eine Notärztin wurde bei dem Angriff schwer verletzt. Die Frau erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Kieferbruch, mehrere ausgeschlagene Zähne und Schnittverletzungen im Gesicht.

Von Angela Boschert, Lars Brunckhorst und Jakob Wetzel, Ottobrunn

Ein angetrunkener 20-Jähriger hat am Freitagabend in Ottobrunn vier Menschen attackiert und dabei eine Notärztin in ihrem Rettungswagen schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilte, warf der Mann eine volle Whiskyflasche durch das Fenster der Beifahrertür; die Flasche traf die Frau im Gesicht und brach ihr den Kiefer.

Die 46-jährige Ärztin verlor zudem mehrere Zähne und erlitt Schnittwunden sowie ein Schädel-Hirn-Trauma; sie liegt in einem Krankenhaus. Der mutmaßliche Täter, ein Flüchtling aus Eritrea, ist gefasst. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verurteilte die Tat am Samstag scharf. Die Zahl der Angriffe auf Rettungskräfte ist stark gestiegen. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste in München beklagen diese Entwicklung seit längerem. Herrmann kündigte an, gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine möglichst rasche Abschiebung des Täters zu prüfen.

Laut Polizei begann alles am Freitag gegen 20 Uhr mit einem Streit in einem Jugendheim an der Rosenheimer Landstraße. Demnach wollte der 20-Jährige gemeinsam mit einem 17-Jährigen einen Koffer mit alkoholischen Getränken in die Wohngruppe tragen, in der beide gemeldet sind. Zwei Betreuerinnen wiesen darauf hin, dass Alkohol im Haus verboten sei. Daraufhin ging der 20-Jährige mit den Fäusten auf die Frauen los und schlug sie gegen den Kopf. Die Betreuerinnen riefen die Polizei, die Jugendlichen flohen und begegneten im Freien zufällig dem Rettungswagen der Münchner Berufsfeuerwehr, der zu einem Notfall in einem nahen Alten- und Pflegeheim gerufen worden war. Der Rettungssanitäter stellte gerade das Fahrzeug ab, als der 20-Jährige ohne erkennbaren Anlass die Flasche aus kurzer Distanz in den Wagen schleuderte. Neben der Notärztin verletzte er damit auch den Fahrer, der von Glassplittern am Auge getroffen wurde.

Die Polizei nahm den Flaschenwerfer wenig später in der Nähe des Tatorts fest, er und sein Begleiter leisteten dabei Widerstand. Den 17-Jährigen ließen die Polizisten frei, nachdem sie seine Personalien aufgenommen hatten. Gegen den 20-Jährigen erließ ein Richter am Samstagnachmittag Haftbefehl. In Ottobrunn kursierende Gerüchte, Passanten hätten versucht, die Beamten an der Festnahme zu hindern, weist die Polizei als falsch zurück.

Innenminister Herrmann forderte eine harte Strafe für den mutmaßlichen Täter. "In unserem Land Schutz und Sicherheit zu suchen und gleichzeitig in einem Anfall blinder Aggression unsere Rettungskräfte anzugreifen, geht gar nicht", erklärte er. Härte sei auch nötig, weil die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte stark gestiegen sei. Erst im April 2017 hatte der Bundestag deshalb das Strafrecht verschärft; auf einen Angriff gegen Polizisten, Feuerwehrleute oder auch Rettungskräfte stehen nun bis zu fünf Jahre Haft. "Wir brauchen für die Täter einen klaren Denkzettel und auch eine höchstmögliche Abschreckung vor zukünftigen Taten", sagte Herrmann. In Bayern sei die Zahl der Angriffe von 130 im Jahr 2011 auf 228 im Jahr 2016 angestiegen, neuere Zahlen gibt es noch nicht. In München waren erst im April Rettungskräfte bei einem Einsatz im Englischen Garten mit Flaschen beworfen worden.

Das Sozialpädagogische Jugendhaus in Ottobrunn äußerte sich nicht zu dem Vorfall. Diakon Karl Stocker vom örtlichen Asyl-Helferkreis sagte, eine solche Tat sei "nicht tolerierbar". Er warnte aber davor, es entstehe der falsche Eindruck, Flüchtlinge seien alle so. Ottobrunns Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) erklärte, er sei in Gedanken bei der schwer verletzten Notärztin. Er sei erschüttert, sagte Loderer.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

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