Rentner zu Gefängnisstrafe verurteilt:"Perverse Spielchen" in der Zugtoilette

Der Rentner Johann L. drängte sich in die Zugtoilette zu zwei 15-jährige Schülerinnen, um mit ihnen "perverse Spielchen" zu machen. Seiner abstrusen Erklärung dafür glaubt der Richter nicht.

Von Christian Rost

Er hatte sich zu zwei 15-jährigen Mädchen in die Zugtoilette gedrängt, um mit ihnen "perverse Spielchen" zu machen. Der Rentner Johann L. ging dabei die beiden Schülerinnen, die sich auf Klassenfahrt befanden, massiv an. Die 20. Strafkammer am Landgericht München I verurteilte den 59-Jährigen am Montag wegen vorsätzlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Damit entschied sich die Kammer gegen eine Unterbringung in der Psychiatrie.

Johann L. ist eine "skurrile Erscheinung", wie der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger feststellte. Der Angeklagte trägt einen Rauschebart und stößt seine Sätze mehr hervor, als er sie formuliert. Diese abgehakte Sprechweise ist auf einen Unfall zurückzuführen, den L. im Alter von 15 Jahren hatte. Dabei erlitt er eine Kopfverletzung, die zu einer organischen Wesensveränderung führte.

Welche Rolle der Gehirnschaden bei seinem Verhalten am 9. Juli 2012 im Zug von Regensburg nach Garmisch-Partenkirchen spielte, ließ sich im Prozess nicht eindeutig klären. Der psychiatrische Gutachter Matthias Hollweg meinte, es könne jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die Steuerungsfähigkeit L.s bei seinen Taten erheblich eingeschränkt war. Für die Einweisung in eine Psychiatrie reichte der Befund aber nicht.

Nach Ansicht des Gerichts hatte es Johann L. an jenem Julitag erregt, als er etwa zehn Minuten vor der Ankunft am Münchner Hauptbahnhof im Zug zwei Mädchen zusammen Richtung Toilette gehen sah. Der Rentner folgte ihnen - in der Tasche hatte er ein Messer, Handschellen, ein Reizgasspray und einen Spezialschlüssel, mit dem sich auch Türen in Zügen öffnen lassen.

Er drängte sich also in die Toilette hinein, verriegelte hinter sich die Tür und fragte die Mädchen, ob er ihnen "perverse Spielchen" zeigen solle. Sodann griff er der einer Schülerin in den Schritt, zwickte sie und fasste der anderen an die Brust. Die Mädchen konnten sich trotz des massiven Auftretens des Mannes aus der Toilette befreien und Hilfe holen. L. wurde festgenommen.

"Weshalb hätten sie sich das ausdenken sollen?"

Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung anschließend in der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof und auch später in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums randalierte L. heftig. Er schlug und trat nach den Polizisten und biss auch einen Beamten, der sich gegen den Rentner mit einem Faustschlag ins Gesicht wehrte.

Vor Gericht räumte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte die Widerstandshandlungen ein, bestritt aber den Übergriff auf die Schülerinnen. Er habe sich darüber aufgeregt, dass die Mädchen zusammen aufs Klo gegangen seien und "die Sauerei" unterbinden wollen.

Weshalb er bewaffnet im Zug gefahren war und sich dann ganz offenkundig sexuell erregt den Schülerinnen genähert hatte, konnte der Mann nicht schlüssig erklären. Das Gericht sah hingegen die Zeugenaussagen der Mädchen als absolut glaubwürdig an. "Weshalb hätten sie sich das ausdenken sollen? Dafür gibt es keinen Grund", so Richter Kirchinger.

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