Regionalzug:Löwen-Fans klagen wegen Polizeieinsatz mit Pfefferspray

Regionalzug: Der Regionalexpress nach Ingolstadt steht am Petershausener Bahnsteig.

Der Regionalexpress nach Ingolstadt steht am Petershausener Bahnsteig.

(Foto: Niels P. Jørgensen)
  • Vier Löwen-Fans klagen, weil Bundespolizisten nach einem Spiel gegen den FC Ingolstadt in einem Zug Pfefferspray gegen sie eingesetzt haben.
  • In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ging es den Richtern vor allem darum, ob ihr Verhalten unverhältnismäßig war.
  • Eine Entscheidung steht noch aus.

Von Andreas Salch

Die Partie galt als Risikospiel. Vor und während des Zweitligaspiels zwischen dem FC Ingolstadt und dem TSV 1860 München am 14. Februar 2014 randalierten Anhänger der Löwen. Die 60er verloren das Derby im Audi Sportpark gegen die Schanzer mit 0 : 2. Nach der Partie kam es zu einer erneuten Eskalation. Der Zwischenfall ereignete sich am Bahnhof Petershausen.

In einem Regionalzug hatten Bundespolizisten, die 60er-Fans auf dem Rückweg nach München begleiteten, Pfefferspray versprüht. Auslöser für die Konfrontation soll die Kontrolle eines Anhängers der Löwen gewesen sein. Von dem Pfefferspray sollen allerdings nicht nur gewaltbereite Löwen-Fans getroffen worden sein, sondern angeblich auch völlig unbeteiligte Reisende sowie friedliche Anhänger des TSV. Vier von ihnen, zwei Männer und zwei Frauen, verklagten deshalb die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht München. Der Einsatz der Polizei sei unverhältnismäßig und somit rechtswidrig gewesen, so ihr Argument.

Nachdem der Zug in Petershausen angehalten hatte, sollen sich zum Teil vermummte 60er-Fans auf dem Bahnsteig einer Gruppe Polizisten mit "Hals-Abschneider-Gesten" gegenübergestellt und Flaschen sowie eine leere Bierkiste nach ihnen geworfen haben. Die Bundespolizei hatte deshalb Verstärkung beim Polizeipräsidium Oberbayern Nord angefordert.

In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ging es den Richtern jedoch vor allem darum, ob der Pfefferspray-Einsatz im Zug, von dem es ein Video gibt, unverhältnismäßig war. Einer der vier Kläger sagte, dass von dem Pfefferspray auch Touristen aus den USA und zwei etwa 16 Jahre alte Mädchen getroffen worden seien. Eine der beiden habe daraufhin "hysterisch geweint". Er selbst, so der Fan, habe Augen- und Atemwegsverletzungen und auch Hämatome durch Schläge mit Polizeistöcken erlitten. Ähnliches berichten auch die drei anderen Kläger.

Der Vertreter der Löwen-Fans, Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger Albert, sagte unter anderem, es habe "keine Rechtfertigung" für die Maßnahmen der Polizei gegeben. Der Einsatz von Pfefferspray habe sich gegen andere Personen gerichtet. Dennoch sei eine seiner Mandantinnen sogar "erheblich davon getroffen" worden. "Wenn ich Spray im Zug einsetze, dann riskiere ich, dass Personen getroffen werden, die gar nicht getroffen werden sollen." Der Sprayeinsatz sei "nicht zulässig" gewesen. Außerdem, so der Anwalt, bezweifle er, dass die Polizei nur einmal in dem Zug gesprayt habe, wie sie selbst behauptet.

Die Anwältin der Bundespolizisten hielt den Klägern vor, dass sie auch hätten ausweichen können, als das Pfefferspray eingesetzt wurde. Einer der Klägerinnen warf die Anwältin vor, dass sie sich "offenbar gern mit der Polizei und anderen Fans anlegt". Bei der Fußball-EM in diesem Jahr sei die Frau, so die Anwältin, aus Frankreich abgeschoben worden, weil sie eine Reichskriegs-Flagge bei sich hatte. Die Bundespolizisten hätten sich im Zug in einer "notwehrähnlichen Situation" befunden, als sie das Pfefferspray einsetzten. Dieses sei zudem für den Einsatz in geschlossenen Räumen geeignet. Die Klage der Löwen-Fans sei deshalb abzuweisen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht noch aus.

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