Das Verwaltungsgericht München hat die geplante Route der Pegida-Demonstration am Montagabend zugelassen. Damit ist das Kreisverwaltungsreferat erneut mit seiner Linie gescheitert, unter Berufung auf das Bayerische Versammlungsgesetz Kundgebungen von historisch vorbelasteten Orten fernzuhalten.
Pegida hatte einen Demonstrationszug vom Stiglmaierplatz über Königsplatz, vorbei am NS-Dokumentationszentrum und weiter über Karolinen- und Lenbachplatz zum Odeonsplatz angemeldet - eine Route, die das Kreisverwaltungsreferat wegen der Vielzahl von historischen Schauplätzen wie auch Gedenkorten an die NS-Diktatur als "eindeutige Provokation" einstufte und daher untersagte.
Stattdessen sollten die Rechtspopulisten, die ihre Kundgebung unter das Motto "Die zehn Pegida-Forderungen - die IS-Migration als asymmetrische Kriegsführung" gestellt hatten, eine andere Strecke akzeptieren. Das Verwaltungsgericht gab jedoch Pegida recht. Zur Kundgebung am Montagabend kamen laut Polizei etwa 100 Pegida-Anhänger und 80 Gegendemonstranten.