Rechte Parteien in Bayern:Wahlkreisausschuss lehnt "Freiheit" und NPD ab

Die rechtsextreme NPD darf nicht an der Landtagswahl teilnehmen, das hat der Wahlkreisausschuss Oberbayern entschieden. Auch die islamfeindliche Partei "Die Freiheit" ist ausgeschlossen worden, darf aber bei einer anderen Wahl doch noch teilnehmen.

Von Dominik Hutter

Die islamfeindliche Partei "Die Freiheit" darf an der Landtags-, nicht aber an der Bezirkswahl teilnehmen. Der Wahlkreisausschuss Oberbayern unter Vorsitz von Regierungspräsident Christoph Hillenbrand hat nach Begutachtung der eingereichten Listen festgestellt, dass die Mindestzahl von 2000 gültigen Unterstützerunterschriften lediglich beim Landtag erreicht wurde. Für die "Freiheit" ist das ein herber Rückschlag, da sich die Partei vor allem bei der Wahl zum Bezirkstag Chancen ausgerechnet hatte - auf dieser politischen Ebene gibt es keine Fünf-Prozent-Hürde.

Nach SZ-Informationen wurde bei der "Freiheit" bereits in der Vorprüfung durch das Münchner Kreisverwaltungsreferat eine überdurchschnittlich hohe Zahl an ungültigen Unterschriften festgestellt. Ungültig sind die Einträge, wenn sie unleserlich sind oder der Unterstützer kein Wahlrecht in Oberbayern hat. Weder für die Landtags- noch für die Bezirkswahl zugelassen wurden die "Frauenliste" und die rechtsextreme NPD.

Unterstützerunterschriften werden nach Auskunft der Regierung von Oberbayern von jeder Partei benötigt, die bei der jüngsten Landtagswahl weniger als 1,25 Prozent erreicht hat. Auf dem Stimmzettel für die Landtagswahl werden am 15. September voraussichtlich zwölf Parteien auftauchen: CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke, ÖDP, Republikaner, Bayernpartei, Bürgerrechtsbewegung Solidarität, Freiheit und Piratenpartei.

Beim Bezirkstag haben es neun Parteien geschafft: CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke, ÖDP, Bayernpartei und Piratenpartei. Die Entscheidung des Wahlkreisausschusses ist vorläufig, da nicht zugelassene Bewerber noch bis zum Montagabend Beschwerde einreichen können. Die abschließende Bewertung nimmt dann der Beschwerdeausschuss des Innenministeriums am 25. Juli vor.

Die Regierung und der Bezirk von Oberbayern geben in den nächsten Tagen den Druck von rund 13 Millionen Stimmzetteln für die Landtags- und Bezirkswahl in Auftrag. Parallel finden am 15. September fünf Volksentscheide über vom Landtag beschlossene Änderungen der bayerischen Verfassung statt. Eine Woche später, am 22. September, müssen die Münchner dann bei der Bundestagswahl erneut an die Urnen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: