Eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayrische Rauchverbotsgesetz ist gescheitert. Wie reagieren die Münchner Wirte auf diesen Beschluss?
Eine letzte Chance sahen viele Wirte, Barbetreiber und auch Gäste in der Verfassungsbeschwerde gegen das strenge Rauchverbot in bayerischen Gaststätten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun aber in Karlsruhe erneut das Rauchverbotsgesetz, da es mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Das bayrische Rauchverbot in Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die letzte Chance für die Vefechter des Rauches war eine Verfassungsbeschwerde. (© Foto: ddp)
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Doch Raucher, die zu ihrem Bier oder zum Glas Wein gerne eine Zigarette rauchen, können trotzdem aufatmen. Ebenso wie das strikte Rauchverbot in Bayerns Gaststätten ist auch die Reaktion vieler Wirte darauf verfassungsgemäß: Es ist ihnen immer noch erlaubt aus ihren Kneipen einen geschlossenen Raucherclub zu machen.
Rauchverbot ist ein leidiges Thema
In den Münchner Bars und Kneipen ist das Rauchverbot für Gaststätten ein leidiges Thema. Die Wirte und Barbesitzer haben sich damit arrangiert, so recht glaubte sowieso niemand mehr daran, dass das Gesetz gekippt werden würde. Im "Filou" in der Feilitzstrasse 255 in Schwabing beschäftigt man sich kaum mehr mit den aktuellen Meldungen rund ums Rauchverbot.
Volker Lohmann bedient in der kleinen Kneipe, in der leiser Jazz läuft und schummriges Licht dominiert. Undenkbar, dass hier nicht gequalmt werden dürfte. Gleich nach dem Erlass des Gesetzes war daher der Ärger über die Entscheidung groß. Die Gäste blieben aus, man dachte sogar ans Schließen. Auf eigene Initiative, sogar bevor der Staat Raucherclubs genehmigte, durfte im "Filou" aber wieder geraucht werden. Man führte Listen und Clubausweise ein, der Laden füllte sich langsam wieder.
Seit Februar 2008 wurde man dann aber zusätzlich offizieller Rauchclub im Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK). Man muss einen Antrag ausfüllen, 15 Euro Mitgliedbeitrag überweisen und bekommt dann seinen Ausweis zugeschickt. Unglücklicherweise hat diesen keiner der anwesenden Gäste dabei. "Das sind aber alles Stammkunden", erklärt Lohmann. Und tatsächlich kennt er alle beim Namen. "Ich bin froh, dass man mit den Raucherclubs das Verbot umgehen kann. Kleine Kneipen würden sonst untergehen", sagt ein Gast und zieht, wie um seiner Rede mehr Ausdruck zu verleihen, an seiner Zigarette.
Vom leicht erwerbbaren Mitgliedsausweis bis zum Kartenlesegerät
Der "Hopfendolde" ist ein paar Häuser weiter in der Feilitzschstrasse 17. Sein Gastraum ist größer und dadurch nicht so leicht zu überschauen. An der Tür ist ein Zettel angebracht, der alle Gäste aufruft, Raucherclub-Mitglied zu werden. 50 Euro Strafe müsse man sonst für Nichtbeachtung zahlen. Die Bedienung sagt, dass man aber um Mitglied zu werden, lediglich seinen Namen und Adresse in eine Liste eintragen müsse. Über 2000 Personen schätzt sie, seien schon Mitglieder und über das Geschäft kann sie sich nicht beklagen. Auch die Kontrollen findet sie nicht weiter tragisch. "Ab und zu kommt halt jemand vom Kreisverwaltungsreferat vorbei", sagt sie.
Vor der Bar "Centrale" steht man erst einmal vor verschlossener Tür, die den Weg zur gemütlichen Feierabend-Zigarette versperrt. Ein kleines silbernes Kartenlesegerät ist angebracht, darüber ein Schild, dass neue Mitglieder willkommen sind und man nur läuten müsse. Wer also noch keinen Ausweis hat, kann schnell einen beantragen, bevor er in der "Centrale" losqualmen kann.
"Seit November 2007 sind wir schon ein Raucherclub. So weit ich weiß waren wir sogar die Ersten", sagt Wirt Wolfgang Baier stolz. Schon lange hätte er den Braten gerochen und so wollte er dem drohenden Verbot ein Schnippchen schlagen. Kurzerhand installierte er vor dem Erlass des Gesetzes die Anlage an der Tür. Vor allem in den ersten drei Monaten nach dem Beschluss hatte er großen Zulauf, seine Kneipe war sogar besser besucht als vorher. Und auch jetzt kann er sich nicht beschweren: "Die Gäste kommen, können weiterhin rauchen und dank der Anlage habe ich meine Ruhe." Schon viermal seien Kontrolleure in seiner Bar gewesen, aber da er das Verbot strikt handhabt, hat er nichts zu befürchten.
"Bitte, bitte leise rauchen!"
Im "Schall und Rauch" in der Schellingstrasse 22 riecht es dagegen nicht nach Zigarettenrauch. An der Tür hängt ein großer Zettel. "Bitte, bitte leise rauchen" mahnt er die rauchenden Gäste vor der Tür zur Ruhe. Doch nur dieser Hinweis reichte bald nicht mehr aus, um die Raucher in Zaum zu halten. Freitags und Samstag muss Betreiber Markus Giletti eigens Türsteher engagieren, die für Ruhe vor dem Lokal sorgen. Viele Anwohner hatten sich aufgrund des Lärms in der Nacht beschwert.
Lediglich am Sonntag bleibt vor der Tür des "Schall und Rauch" alles ruhig, denn dann verwandelt sich die Kneipe in einen Raucherclub. Dies war ein Zugeständnis für die Raucher unter seinen Stammgästen. "Damit alles so wie früher ist", sagt Giletti. Ansonsten kommt er mit dem Rauchverbot aber eigentlich ganz gut zurecht und seine Mitarbeiter freuen sich über bessere Luft.
Um seinen Sonntagabend im "Schall und Rauch" verbringen zu können, muss man sich lediglich in eine Liste eintragen. Mitgliedsbeitrag gibt es hier keinen. "Schlimm, dass alles immer so bürokratisch abgehen muss", beurteilt Giletti die Aussage, dass man der "Laufkundschaft" an der Tür den schnellen Erwerb der Mitgliedschaft nicht ermöglichen dürfe. Er will aber erst einmal abwarten, ob dies tatsächlich Konsequenzen für ihn hat.
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(sueddeutsche.de/wib)
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Eigentlich ist doch alles ganz einfach: Raucher sollen (nur) dort rauchen dürfen, wo sie niemanden belästigen oder gefährden. Und wo könnte das besser gewährleistet sein, als in einem Raucherklub? Da geht keiner rein, der nicht muss. Nachdem die Luft in einem Raucherklub aber alle erdenklichen MAK-Werte übersteigt und hochgradig kanzerogen ist, kann ein Raucherklub kein Arbeitsplatz sein. Also müssen sich die Klubmitglieder selbst bedienen, alles andere wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Arbeitsschutz.
Ich bin der Ansicht, Rauchen sollte in Raucherklubs und nur dort erlaubt sein. Rauchen zu Hause? Spätestens sobald ein kleines Kind anwesend ist, Körperverletzung und schwere Kindesmisshandlung und als solche ein Straftatbestand. Rauchen an der "frischen Luft": Besonders störend für Unbeteiligte, da die frische Luft aufhört frisch zu sein, wenn ein Raucher im Umkreis von 10 Metern sein Unwesen treibt. Was nicht heißt, dass es keine Open Air Raucherklubs geben dürfe. Müssten halt nur ausreichend Abstandsflächen drum herum.
Das hätte ich mir bei diesem Artikel gewünscht.
Er vergisst die Auflagen, die das BVG den Raucherclubs gegeben hat, die in den allermeisten Fällen auf bayerische Raucherclubs nicht zutreffen! Aber hier hat die Landesregierung schon angekündigt, entsprechende Umsetzungsanweisungen auszugeben.
Diese Diskussion ist in der Tat ermüdend; es ist nicht ersichtlich, wieso Arbeitsschutz für Gastronomie nicht gelten sollte, gerade weil diese Menschen dort am stärksten betroffen sind und meist keine Jobalternative haben.
Rücksicht sollte selbstverständlich sein. Wo sie es nicht ist, muss leider ein Gesetz helfen.
Wenn Sie sich ein wenig mit der aktuellen Tagespolitik beschäftigen würden, dann wüssten Sie, dass es bereits Kampagnen der Bundesregierung gibt, bzw. geplant sind, die sich mit dem Dicksein beschäftigen. Das es genug Studien gibt, die sich mit dicken Menschen beschäftigen, z.B. dass Dicke eine erhöhte Schuld an der Klimaveränderung tragen würden.
Vielleicht sollten Sie nicht gleich aus dem Bauch heraus schreiben...
geht doch! Hauptsache ist, dass das Rauchverbot bald wirklich fûr den gesamten öffentlichen Raum kommt. Ohne Ausnahme. Und den Suchtkranken Menschen sollte man Therapiemöglicheiten geben.
zitat:"...und weil nach der raucherhatz die dicken dran sein werden"
raucherhatz? hab ich nicht mitbekommen. gab es tote und verletzte?
und das dann jetzt die dicken dran sein sollen, ist mir neu! gibt es dazu verlässliche quellen?
Paging